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Im neuen Kreistag hatten die Görlitzer Kreisräte viele Abstimmungen auf dem Tisch. So lehnten sie Änderungen der Hauptsatzung ab, die die AfD beantragt hatte, um hauptamtlichen Beauftragten den Status zu ändern, dass sie nur noch ehrenamtlich tätig sein sollen. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Axel Heimken

KommunalpolitikAfD-Antrag abgelehnt: Kreis Görlitz behält hauptamtliche Sorbenbeauftragte

04. September 2024, 17:33 Uhr

Mit dem Argument, alles sei viel zu teuer angesichts klammer Kassen, wollte die AfD im Kreis Görlitz die Beauftragten für Sorben, für Integration und für Gleichstellung antasten und die Hauptsatzung ändern lassen. Sie sollten nur noch ehrenamtlich arbeiten. Daraus wird nichts, weil die Mehrheit des Kreistages dagegen stimmte.

Im Landratsamt Görlitz wird es auch künftig eine hauptamtliche Sorbenbeauftragte geben. Die Görlitzer Kreisräte haben einen AfD-Antrag, das Amt in seiner bisherigen Form abzuschaffen, am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. In der ersten Sitzung des neuen Kreistages stimmten 52 Kreisräte gegen und nur 32 für den Antrag der AfD. Im Gremium hat die AfD 31 Sitze.

Die Rechtsaußen-Partei begründete ihren Antrag damit, dass die sorbischen Interessen in der Region bereits gut genug umgesetzt seien und sich der Landkreis wegen seiner finanziellen Lage derzeit keine solche hauptamtliche Stelle leisten könne. Daher wollte sie nur noch eine ehrenamtlich arbeitende Sorbenbeauftragte.

Die Sorbenbeauftragte im Landkreis Görlitz arbeitet hauptamtlich 9,5 Stunden in der Woche. Sie gilt als zentrale Ansprechpartnerin für die Sorben im Landkreis und unterstützt sie beispielsweise bei der Bildungsarbeit.

Görlitzer Kreisräte auch für Beibehaltung anderer Beauftragter

Abgelehnt wurden vom Kreistag auch die AfD-Anträge zur Umwandlung der hauptamtlichen Stellen für Integration sowie Gleichstellung in ein Ehrenamt.

Ende August machte der Nachbarlandkreis Bautzen Schlagzeilen, nachdem der Kreistag dem AfD-Antrag für die Abschaffung des Ausländerbeauftragten des Landkreises mehrheitlich folgte. Die Landesdirektion Sachsen prüft diesen Beschluss, ob er gegen geltendes Recht verstößt. Denn das im Mai 2024 beschlossene sächsische Integrations- und Teilhabegesetz schreibt vor, dass jeder Landkreis einen hauptamtlichen Ausländerbeauftragten einsetzen muss, hieß es vom Sozialministerium dazu.

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MDR (kk/pwo)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 04. September 2024 | 15:30 Uhr