Oberlandesgericht urteilt Kein Schadenersatz für schwimmende Häuser am Geierswalder See

23. November 2022, 16:56 Uhr

Die schwimmenden Häuser am Geierswalder See waren bei ihrer Einweihung 2009 eine der ersten im Lausitzer Seenland. Architektonisch ein Hingucker, allerdings mit unzureichender Standsicherheit. Denn bei einem Sturm 2017 wurde eines der Häuser aus der Verankerung gerissen und zwei weitere beschädigt. Es entbrannte ein Rechtsstreit um die Frage, wer den Millionenschaden bezahlen soll. Jetzt fiel dazu das letzte Urteil.

Der Landkreis Bautzen muss keinen Schadenersatz an den Eigentümer von mehreren schwimmenden Häusern am Geierswalder See zahlen. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage am Mittwoch abgewiesen. Der Eigentümer hatte 3,5 Millionen Euro vom Landkreis gefordert, da seiner Meinung nach die Behörde die wasserrechtliche Genehmigung für die Häuser nicht hätte erteilen dürfen. Diese hatte 2017 ein Sturm beschädigt.

Kläger macht Landkreis als Genehmigungsbehörde mitverantwortlich

Mit der Abweisung der Klage geht ein mehrjähriger Rechtsstreit um die Sturmschäden an den schwimmenden Häuser zu Ende. Bereits 2017 hatte sich während des Sturms "Xavier" eines der Häuser auf dem Geierswalder See aus seiner Verankerung gerissen und dabei zwei weitere Häuser beschädigt. Der Schaden ging in die Millionen. Die HDN Tourist GmbH, der damals drei von insgesamt fünf Häusern am See gehörten, macht auch den Landkreis Bautzen als Genehmigungsbehörde dafür verantwortlich. Er hätte die wasserrechtliche Genehmigung für die Häuser nicht erteilen dürfen, so die Überzeugung der HDN Tourist GmbH. Die Behörde hätte prüfen müssen, ob die Häuser Stürmen standhalten würden, argumentierte sie und verlangte Schadenersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro.

Gericht: Behörde nur für den Schutz der Menschen in der Pflicht

Das Landgericht Görlitz wies in erster Instanz die Klage ab, nun scheiterte die Firma auch vor dem Oberlandesgericht. Zwar müsse die Behörde prüfen, ob die Standsicherheit der schwimmenden Häuser nachgewiesen sei, erklärte eine Gerichtssprecherin. Diese Pflicht bestehe aber nur, um Schäden von der Allgemeinheit abzuwenden. Wenn also durch die mangelnde Standsicherheit der Häuser Menschen und nicht nur Material zu Schaden gekommen wären, hätte es für den Landkreis unter Umständen anders ausgehen können.

Die Pflicht der Behörde zur Prüfung diene jedoch nicht dazu, dem Bauherrn die Verantwortung für den korrekten Bau abzunehmen. Die Schäden an den Häusern würden nicht unter den Schutzzweck fallen und seien daher nicht zu ersetzen.

Urteil kam für Kläger nicht überraschend

Für die Kläger, Holm und Dirk Nehring von der HDN Tourist GmbH, kommt das Urteil nicht überraschend. Trotzdem hätten sie wenigstens versuchen wollen, einen Teil ihres Geld zurückzubekommen, so Holm Nehring. Sie wollen die Gerichtsentscheidung akzeptieren, zumal keine Revision zugelassen wurde. "Rein wirtschaftlich betrachtet waren die schwimmenden Häuser für uns ein großes Desaster", resümiert Holm Nehring gegenüber MDR SACHSEN. Denn zunächst hatten sie wegen der Sicherheitsmängel gegen den Erbauer der Häuser - die Firma Wilde Metallbau - auf deren Rücknahme geklagt. Ein Schiedsgericht hatte der HDN Tourist schon 2019 recht gegeben. Allerdings ist Wilde Metallbau insolvent. Schließlich hatten die Nehrings versucht, den Landkreis in die Pflicht zu nehmen.

Schwimmende Häuser sind verkauft und sollen saniert werden

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes ziehen Holm und Dirk Nehring nun einen endgültigen Schlussstrich unter ihr Engagement am Geierswalder See. Mitte des Jahres haben sie die drei beschädigten schwimmenden Häuser an einen neuen Eigentümer verkauft, der sie sanieren und wieder als Feriendomizil nutzen will. Ihr Landhaus, das noch am Ufer des Sees steht, wollen sie im kommenden Jahr verkaufen.

MDR (vis)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 23. November 2022 | 13:30 Uhr

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