Geflügelpest Wegen Vogelgrippe-Fällen: Stallpflicht für Geflügel in fünf Regionen
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In insgesamt vier Landratsämtern und der Stadt Dresden ist inzwischen eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet - zuletzt in Teilen des Landkreises Bautzen. Überall dort gab es nachgewiesene Vogelgrippe-Fälle.
In den vergangenen Tagen sind laut Gesundheitsministerium zwölf Vogelgrippe-Fälle amtlich bestätigt worden. 30 weitere Verdachtsfälle würden noch untersucht, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Die toten Vögel - Schwäne, Wildenten, Wildgänse und ein Bussard - sind in fünf Landkreisen gefunden worden, die entsprechende Aufstallungspflichten verordnet haben:
- Bautzen (Stallpflicht am 05.03. angeordnet),
- Görlitz (Stallpflicht angepasst),
- Meißen (Stallpflicht verlängert),
- Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Stallpflicht seit Ende Januar),
- Stadt Dresden (Stallpflicht seit Anfang Februar).
Aktuell gebe es keinen Fall bei Nutztieren. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) mahnte aber Tierhalter zu besonderer Vorsicht und zur Einhaltung der Stallpflicht für Geflügel in den Risikogebieten. Die Geflügelpest gilt für Hausgeflügel als hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Aufstallungspflicht für Landkreis Bautzen gilt nördlich der A4
Das Landratsamt Bautzen hat am Freitag für das Kreisgebiet nördlich der Autobahn 4 eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Der Grund: Bei mehreren verendeten Schwänen hat das Friedrich-Löffler-Institut die Geflügelpest nachgewiesen. Die Tiere sind Ende Februar bei Deutschbaselitz entdeckt worden. Auch an anderen Stellen im Landkreis seien tote Wildvögel gefunden worden, die an der Geflügelpest gestorben sein könnten. Die endgültigen Untersuchungsergebnisse stehen hier aber noch aus.
Was bedeutet die Stallpflicht?
Nach Angaben des Veterinäramtes müssen im Rahmen der Stallpflicht im Risikogebiet alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (ausgenommen Laufvögel) bis auf Widerruf in geschlossenen Ställen gehalten werden. Möglich sei auch eine Vorrichtung außen, die mit einer seitlichen und oberen Abdeckung gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Wer seinen Geflügelbestand zudem bislang nicht dem Amt gemeldet habe, müsse dies "unverzüglich" nachholen.
Keine toten Tiere bergen
Das Veterinäramt warnt: "Tot oder krank aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt werden". Sie sollten schnellstmöglich der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem Veterinäramt (Telefon 03591 - 5251 39000) gemeldet werden. Dort werde entschieden, ob eine "Bergung, Untersuchung und Entsorgung ohne Gefährdung und mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann" oder die Tierkörper in der Natur verbleiben sollen. Singvögel, Tauben und andere Kleinvögel werden grundsätzlich nicht untersucht.
Quelle: MDR/sw/kt/dpa
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 05.03.2021 | 15:30 Uhr im Regionalreport aus dem Studio Bautzen