GerichtTagebau Jänschwalde darf weiter Kohle fördern
Der Betrieb im Tagebau Jänschwalde darf vorerst weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Gerichtsbeschluss aufgehoben, wonach ab 15. Mai die Tagebauarbeiten gestoppt werden müssen.
Im Tagebau Jänschwalde in der Lausitz darf vorerst weiter Kohle gefördert werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Es erklärte, eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen verbunden. Es verwies dabei unter anderem auf die gefährdete Energieversorgung nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.
Leag setzt sich mit Beschwerde durch
Das Oberverwaltungsgericht gab damit einer Beschwerde des Energieunternehmens Leag statt, das sich gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus wehrte. Die Cottbusser Richter hatten auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass die Leag nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle hätte fördern dürfen.
Leag soll zu viel Grundwasser abgepumpt haben
Die DUH und die Grüne Liga hatten eine drastische Wasserentnahme im Tagebau kritisiert. Sie hatten festgestellt, dass die Leag in dem Tagebau seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. So seien im Jahr 2020 rund 42 Millionen Kubikmetern gestattet gewesen. Tatsächlich abgepumpt habe die Leag jedoch mehr als 114 Millionen Kubikmeter - fast das Dreifache. Der Betrieb in dem Tagebau sollte deshalb gestoppt werden.
Gericht: Streit lässt sich nicht im Eilverfahren klären
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass sich die Rechtswidrigkeit der entnommenen Wassermengen nicht verlässlich in einem gerichtlichen Eilverfahren feststellen lasse. Aufgrund der offenen Erfolgsaussichten sei deshalb zugunsten der Leag entschieden worden.
Umwelthilfe warnt vor langfristigen Schäden für die Region
Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga kritisierten die Entscheidung. Das Gericht habe ausdrücklich offen gelassen, ob der Tagebau derzeit rechtswidrig betrieben werde. Damit gebe es weiter Rechtsunklarheit. Der Leag fehlten noch weitere Zulassungen. Man werde intensiv prüfen, wie "der durch den Tagebau bedingte Schaden am Wasserhaushalt wirksam minimiert" werden kann.
Die von der Grundwasserabsenkung betroffene Region wird noch lange mit den Folgen des Tagebaues konfrontiert sein, der nun vorerst weiter Tatsachen schafft.
Sascha Müller-Kraenner | Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor.
dpa (dok)
Dieses Thema im Programm:Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 05. Mai 2022 | 07:30 Uhr