Abbaugenehmigung Sächsische Justizministerin gibt Gutachten zu Tagebau Turów in Auftrag
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Trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes weigert sich Polen, die Arbeiten im Tagebau Turów an der Grenze zu Deutschland ruhen zu lassen. Sachsens Justizministerin will nun prüfen lassen, ob die Verlängerung der Abbaugenehmigung nach polnischen Recht Bestand haben kann.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) hat ein Rechtsgutachten zum Braunkohle-Tagebau Turów in Auftrag gegeben. Meier teilte mit, die Rechtslage müsse auf ihre Vereinbarkeit mit polnischem Recht geprüft werden. Damit habe sie polnische Umweltrechtsspezialisten beauftragt. Trotz einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den Tagebau in Turów bis zu einer Klärung der europarechtlichen Fragen ruhen zu lassen, liefen die Bagger und Förderbänder weiter. Es müsse geprüft werden, ob die Verlängerung der Abbaugenehmigung in Turów nach polnischem Recht Bestand haben kann.
500.000 Euro Strafe pro Tag
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai entschieden, dass die Arbeiten in dem polnischen Tagebau bis zu einer endgültigen Klärung einer Klage eingestellt werden sollten. Da Polen dem nicht nachgekommen ist, hat der Europäische Gerichtshof diese Woche ein Zwangsgeld gegen das Land verhängt. Für jeden Tag, an dem Polen der Anordnung nicht nachkommt, muss es nun 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen.
Sorgen vor sinkendendem Grundwasserspiegel
Die polnische Regierung machte rasch klar, dass sie den Tagebau Turów nicht schließen werde. Die Entscheidung des Gerichts geht auf einen Antrag des Nachbarlandes Tschechien zurück, das zuvor schon beim EuGH gegen Polen geklagt hatte. Das Land bemängelt, dass die Lizenz für den Tagebau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden sei. Die Regierung in Prag befürchtet außerdem, dass der Grundwasserspiegel sinkt. Der Tagebau liegt unmittelbar an der Grenze zu Deutschland im Dreiländereck mit Tschechien.
Zudem beklagten sich Bewohner der tschechischen Grenzregion über Belästigungen durch Lärm und Staub. Die einstweilige Anordnung des EuGH im Mai folgte diesen Argumenten. Obwohl die deutsche Grenzregion ebenfalls betroffen ist, hatte sich die Bundesregierung nicht an der Klage beteiligt.
Quelle: MDR/sth/Mina/isc
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 22. September 2021 | 13:30 Uhr