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Derzeit besteht eine Art Schonfrist für einen Wolf bei Löbau, der eigentlich zum Abschuss freigegeben war. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/blickwinkel

WildgehegeWolf in Löbau: Tierzüchter sieht Existenz bedroht

01. März 2023, 14:53 Uhr

Der Umgang mit einem Wolf bei Löbau beschäftigt weiter Behörden, Anwohner und Umweltverbände. Nachdem der Wolf Dutzende Tiere in einem Wildgehege gerissen hatte, sollte er abgeschossen werden. Die Genehmigung dafür wurde zurückgezogen - nun sieht der betroffene Züchter seine Existenz bedroht. Der Wolf bekommt unterdessen rechtlichen Beistand.

Nachdem die zuständige Landesbehörde die Abschussgenehmigung für einen Wolf bei Löbau zurückgezogen hat, ist der Fortbestand des betroffenen Wildtiergeheges fraglich. Damwildzüchter Ralf Nahrstedt sagte MDR SACHSEN, wenn keine Ruhe in den Umgang mit dem Wolf komme, überlege er, die Zucht aufzugeben.

Voraussetzungen für Abschuss liegen nicht vor

Dem vom Abschuss bedrohten Wolf war in der vergangenen Woche eine Art Schonfrist zugestanden worden. Nach Darstellung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie liegen die Voraussetzungen für seinen Abschuss derzeit nicht vor. Der Herdenschutz sei aufgrund eines zu niedrigen Zauns nicht ausreichend gewesen.

Auf Anfrage von MDR SACHSEN teilte das Landesamt mit, dass bei erneuten Rissen nach einer Ausbesserung und Erhöhung des Zauns die "Entnahmevoraussetzungen" wieder vorliegen würden. Man habe den Landwirt über "die Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes" beraten.

Züchter sieht Herdenschutz als nicht umsetzbar

Für Ralf Nahrstedt sind die Vorschläge allerdings keine Verbesserung. Bei Unebenheiten im Boden bleibe es nicht aus, dass der Zaun unterschiedlich hoch sei, so Nahrstedt. "Die Fachstelle Wolf würde ein Stromnetz als Schutz begrüßen. Das ist mir aber vor allem im Unterhalt zu teuer - trotz Förderung." Ihm bleibe vorerst nur übrig, abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Umweltverband will ausführliche Prüfung

Unterdessen bekommt der "Problemwolf" rechtlichen Beistand. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) teilte am Dienstag mit, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen, um die Tötung des betreffenden Tieres weiter auszusetzen. Zuerst müsse "die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft sein", so der BUND.

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MDR (ben/vis)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 22. Februar 2023 | 15:30 Uhr