Blick auf die Justitia über dem Eingang am Landgericht Chemnitz.
Am Landgericht Chemnitz ist am Mittwoch ein 32 Jahre alter Mann wegen eines Messerangriffs auf eine Jugendliche zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Hendrik Schmidt

Prozess Acht Jahre Haft nach Messerangriff in Annaberg-Buchholz

08. Februar 2023, 15:48 Uhr

Anwohner hatten im letzten Juni eine Jugendliche mit Stichverletzungen in dem Hausflur eines Mehrfamilienhauses in Annaberg-Buchholz entdeckt. Durch eine Notoperation konnte das Mädchen gerettet werden. Ein Tatverdächtiger konnte schnell gestellt werden und stand nun am Landgericht Chemnitz vor Gericht.

Im Prozess um den Messerangriff auf ein damals 15 Jahre altes Mädchen in Annaberg-Buchholz ist am Mittwoch ein Urteil am Landgericht Chemnitz gefallen. Der 32 Jahre alte Angeklagte wurde zu acht Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Zusätzlich wurde der Jugendlichen ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt für Verurteilung wegen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Staatsanwalt Christian Seifert zeigte sich am Mittwoch in seinem Plädoyer überzeugt, dass der 32-Jährige die Tat vergangenen Juni geplant und vorbereitet habe. Der Angeklagt habe die heute 16-Jährige töten wollen und es sei Zufall, dass er bei dem Stich in den Hals nicht die Schlagader getroffen habe. "Er hat erst von ihr abgelassen, als sie sich tot gestellt hat", so der Staatsanwalt. Seifert sprach sich für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus.

Verteidigung spricht von Ausraster

Die Verteidigung sprach dagegen von einem Ausraster und bestritt, dass der Angriff geplant gewesen sei. Dann hätte er ganz klar einen anderen Zeitpunkt und eine andere Tatwaffe als das benutzte Schälmesser ausgewählt, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Mond. Er beantragte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der Angeklagte hatte die Tat zu Beginn des Prozesses gestanden.

Nur durch eine Notoperation konnte das Leben der zum Tatzeitpunkt 15-Jährigen gerettet werden. Mit einem Schälmesser soll der mehr als doppelt so alte Mann sie in einem Keller eines Wohnhauses in Annaberg-Buchholz in Hals und Brust gestochen haben. Sein Motiv: Offenbar nicht erwiderte Liebesgefühle. Denn zuvor soll er versucht haben, das Mädchen zu küssen. Als sie sich wehrte, habe er zugestochen.

MDR (ali)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 08. Februar 2023 | 17:30 Uhr

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