Nachzahlungen Sparkasse Vogtland: Gericht soll Zinsen für Prämiensparer korrigieren

24. Januar 2023, 17:28 Uhr

Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und den Sparkassen in Sachsen geht weiter. Aus Sicht der Verbaucherzentrale wurden vielen Kunden und Kundinnen, die einen Prämiensparvertrag hatten, jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Diesmal geht es konkret um die Betroffenen im Vogtland.

Über Zinsnachzahlungen für Prämiensparer ist am Dienstag am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt worden. Die Karlsruher Richter entschieden über eine Musterklage gegen die Sparkasse Vogtland. Der BGH wies die Sache an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Dieses soll nun den maßgeblichen Referenzzinssatz für die genaue Berechnung der Ansprüche festlegen. Zur Verfahrensbeschleunigung könne das Gericht dabei auf ein Gutachten aus einem anderen Verfahren zurückgreifen.

Die Verbraucherzentrale sieht in der Entscheidung einen weiteren Etappensieg für Prämiensparer. "Die Tendenz geht Richtung Verbraucher", sagte deren Rechtsexperte Michael Hummel. Der BGH-Anwalt der Sparkasse sah in dem Urteil hingegen keine neue Sachlage.

Verbraucherzentrale: Zu wenig Zinsen gezahlt

Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden, enthielten nach Auffassung der klagenden Verbraucherzentrale Sachsen eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassenkunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein.

Geld nachträglich bekommen haben bisher die wenigsten. Die Verbraucherzentrale Sachsen versucht, die Ansprüche der Kunden mit Musterfeststellungsklagen gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen.

Die Klage ist weitgehend identisch mit einer im Oktober 2021 vom BGH entschiedenen Sache. Damals hatten die höchsten deutschen Zivilrichter Sparern Rückenwind für Nachforderungen gegeben - der BGH hatte die Position der Verbraucherschützer in wichtigen Punkten bestätigt. Dem Gericht liegen zu dem Komplex rund 20 Klagen vor. Laut Verbraucherzentrale muss jede Sparkasse einzeln verklagt werden, um eine Verjährung zu hemmen und Ansprüche der Kunden zu sichern.

Musterfeststellungsklage Wenn einzelne Kundinnen oder Kunden mit Unternehmen streiten, stehen sich David und Goliath gegenüber. Um Privatpersonen vor den finanziellen Risiken einer Klage gegen einen Großkonzern zu schützen, sollen Verbraucherschutzverbände das mit einer Musterfeststellungsklage übernehmen. Die soll eingesetzt werden, wenn ein Muster von Firmen erkennbar ist und es so mehrere ähnlich Geschädigte gibt. Diese können der Klage beitreten. Die Musterfeststellungsklage klärt, ob das Unternehmen zu Ungunsten der Kundschaft gehandelt hat. Welchen Anspruch der Einzelne hat, muss er in einem zweiten Prozess geltend machen. Die Musterfeststellungsklage legt folglich nur den Grundstein für eine Individualklage.

Klagen laufen gegen mehrere Sparkassen

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Sparkassen Leipzig, Zwickau und die Erzgebirgssparkasse ihren Prämiensparern zu wenig Zinsen ausgezahlt haben. Neben der Klage gegen die Sparkasse Vogtland laufen auch noch Rechtsstreits gegen die Sparkassen Muldental, Meißen, Bautzen und Mittelsachsen.

MDR (ama/ali)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 24. Januar 2023 | 09:00 Uhr

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