Urteil Negativzinsen der Sparkasse Vogtland waren rechtens

Die Negativzinsen, die von der Sparkasse Vogtland ab 2020 auf Spareinlagen für Girokonten erhoben wurden, waren gesetzeskonform. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Donnerstag in zweiter Instanz entschieden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen dieses sogenannte Verwahrentgelt geklagt.

Symbolbild Negativzinsen
Laut Oberlandesgericht Dresden durfte die Sparkasse Vogtland Negativzinsen von ihren Kunden verlangen. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/Michael Weber

Negativzinsen bei einigen Privatkonten

Die Sparkasse Vogtland hatte ab Februar 2020 bei allen neuen Privatgirokonten und auch bei einem Kontomodellwechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von jährlich 0,7 Prozent ab einer Einlage von mehr als 5.000 Euro verlangt. In dieser Zeit hatte die Europäische Zentralbank (EZB) von den Geldinstituten ebenfalls Negativzinsen für deren Einlagen gefordert, die damit an die Sparer weitergegeben wurden. Die Sparkassse Vogtland nahm die Strafzinsen 2022 wieder zurück.

Verbraucherzentrale will in Revision gehen

Die Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht und kündigten Revision gegen das Urteil an. Die Klage der Verbraucherschützer war bereits 2021 in erster Instanz vom Landgericht Leipzig zugunsten der Sparkasse Vogtland entschieden worden.

MDR (tfr/mvo)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 30. März 2023 | 12:30 Uhr

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