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RechtsextremismusAnklage wegen Volksverhetzung doch zugelassen

30. Dezember 2022, 19:26 Uhr

Mit dem Slogan "Hängt die Grünen" sorgte die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Kleinstpartei "Der III. Weg" in Sachsen und Bayern für Empörung. Der Fall hat nun doch ein juristisches Nachspiel auch in Sachsen, wie die Staatsanwalt in Zwickau bekanntgegeben hat.

Im Fall des Vorwurfs der Volksverhetzung durch die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" in Zwickau müssen sich zwei Beschuldigte nun doch vor Gericht verantworten. Das Landgericht in Zwickau hat einen Beschluss des Zwickauer Amtsgerichts aufgehoben, mit dem die Zulassung der Anklage gegen die zwei Männer abgelehnt wurde, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau eine Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.

Gerichte treffen in Sachsen und Bayern verschiedene Entscheidungen

Grund für die eingereichte Anklage waren in Zwickau aufgehängte Wahlplakate der Partei zur Bundestagswahl 2021. Die Plakate trugen den Slogan "Hängt die Grünen" und sorgten in Folge Bundesweit für Empörung. In Bayern wurden bereits zwei Funktionäre verurteilt im Zusammenhang mit den Hetz-Plakaten. Das Amtsgericht München hat im Prozess um Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" einen 42-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Im Oktober entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), dass die rechtsextreme Kleinstpartei die Wahlplakate abhängen müsse. Als Grund nannte das Gericht, dass die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Das Plakat erfülle den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung.

Verfahren wird nun auch in Zwickau aufgenommen

Auf Weisung der Staatsanwaltschaft in Dresden, musste in diesem Jahr auch die Staatsanwaltschaft in Zwickau die Ermittlungen zu den umstrittenen Wahlplakaten aufnehmen.
Anhand der Ergebnisse entschied das Landgericht Zwickau nun, dass der Tatbestand der Volksverhetzung ausreichend erfüllt sei. Daher könne die Anklage doch zugelassen werden. Ob die Tat jedoch auch den beiden Beschuldigten vorgeworfen werden kann, müsse die Hauptverhandlung zeigen.

MDR (sho)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 30. Dezember 2022 | 16:30 Uhr