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Gerichtsurteil"Hängt die Grünen"-Plakate: Bayerisches Gericht bestätigt Volksverhetzung

29. März 2023, 13:52 Uhr

Nach einem Urteil am Landgericht Zwickau hat auch ein bayerisches Gericht die "Hängt die Grünen"-Plakate als Straftat verurteilt. Wie das Oberlandesgericht München am Dienstag mitteilte, wurde in einem Berufungsprozess ein 66-Jähriger wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung sowie Billigung von Straftaten zu insgesamt 8.400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Geldstrafe und Freispruch für Angeklagte

Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen Splitterpartei "Dritter Weg" soll demnach für die Anbringung von 20 Hass-Plakaten in Bayern und Sachsen im Bundestagswahlkampf 2021 mit verantwortlich gewesen sein. Die Plakate seien "ein eindeutiger Gewaltaufruf bis hin zum Tötungsdelikt", wie das Oberlandesgericht München urteilte.

Einen zweiten Anhänger der Partei "Dritter Weg" hat das Gericht freigesprochen. Das Landgericht habe sich nicht davon überzeugen können, dass der 42-Jährige an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei, hieß es. Dies sei aber "ein Freispruch 2. Klasse". Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die umstrittenen Wahlplakate der Splitterpartei "Dritter Weg" waren im Bundestagswahlkampf aufgehängt worden und hatten Aufsehen erregt - auch weil die zuständige Staatsanwaltschaft in Zwickau nur zögerlich die Ermittlungen eingeleitet hatte. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Silke Wild/ Panthermedia

Bereits zwei Urteile im Fall

Das Amtsgericht Zwickau hatte vorige Woche einen 38 Jahre alten Funktionär des "Dritten Weges" ebenfalls wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit den Plakaten zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll insgesamt 4.800 Euro zahlen. Auch ein Helfer des Funktionärs wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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MDR (wim)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 24. März 2023 | 15:30 Uhr