Mordprozess Mann im Vogtland mit Axt erschlagen: Täter muss lebenslänglich in Haft

29. November 2022, 18:05 Uhr

Eine Bluttat im Vogtland hat das Landgericht Zwickau mit einem harten Urteil bestraft. Es hat einen Mann, der seinen Bekannten mit einer Axt tötete, als Mörder lebenslänglich hinter Gitter geschickt.

Die große Strafkammer des Landgerichtes Zwickau hat am Dienstag einen 28-jährigen Mann zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Im April 2022 hatte der Mann im Rausch einen 38-jährigen Bekannten in Syrau im Vogtland nach Schlägen mit einer Bierflasche und Messerstichen mit einer Axt tödlich verletzt. Danach hatte sich der Täter in den frühen Morgenstunden telefonisch bei der Polizei als Mörder angezeigt, wie die Polizeidirektion Zwickau mitgeteilt hatte. Vorausgegangen war der Bluttat ein Streit um ein Handyladegerät. Bei der Festnahme war der Täter stark alkoholisiert.

Landgericht und Amtsgericht Zwickau
Am Landgericht Zwickau hat der Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann am Dienstag mit einer lebenslagen Haftstrafe geendet. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Das Landgericht hat trotzdem auf den Tatbestand Mord bestanden. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Hingegen sei das Gericht von der Wehrlosigkeit und "einer Arglosigkeit des Opfers ausgegangen, weil es sich schlafen gelegt hatte, ohne einen Angriff des Täters zu erwarten", begründete ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN das Urteil. Weil der Täter zielgerichtet gehandelt habe, sah das Gericht die "Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht erheblich eingeschränkt", erklärte der Gerichtssprecher weiter. Zudem sei er an Alkohol aufgrund einer Abhängigkeit gewöhnt, so das Gericht. Wie das Gericht weiter mitteilte, wird der Verurteilte in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Das Gericht sprach den Hinterbliebenen des Opfers zudem eine Entschädigung von 12.000 Euro zu.

Ohne das Vorliegen eines Mordmerkmals hätte die Tat laut Landgericht nur als Totschlag und gefährliche Körperverletzung verurteilt werden können, mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Haft. Bei einer lebenslangen Haftstrafe kann der Täter frühestens nach 15 Jahren bei guter Führung auf Bewährung entlassen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil kann der Angeklagte binnen einer Woche Widerspruch einlegen.

MDR (wim)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 29. November 2022 | 19:00 Uhr

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