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Amtsgericht Zwickau"Hängt die Grünen"-Plakate: Geldstrafen wegen Volksverhetzung

24. März 2023, 14:27 Uhr

Mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" sorgte die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Kleinstpartei "Der III. Weg" in Sachsen und Bayern für Empörung. Gerichte in Bayern urteilten bereits. Nun hatten die Plakate auch in Sachsen ein juristisches Nachspiel. Danach sah es anfangs nicht aus.

  • Im Prozess gegen zwei Männer wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung ist ein Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei "Der III. Weg" verurteilt worden.
  • Vor der Bundestagswahl 2021 erregten die Wahlplakate bundesweit Aufsehen.
  • Ein Gericht in München verurteilte bereits Plakatierer für eine derartige Aktion.

Wegen Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen" hat das Amtsgericht Zwickau einen 38 Jahre alten Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 4.800 Euro. Zwar werde im Wahlkampf auch mit harten Bandagen gestritten, in dem Fall sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden, begründete Richter Frank Hoffmann das Urteil. Das hätten auch die vielen Reaktionen der Menschen gezeigt.

Ein 47-Jähriger, der als Helfer mitplakatierte, wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber niedriger ausfiel. Die Anklage hatte den beiden Männern vorgeworfen, Hetz-Plakate im Vogtland, in den Landkreisen Zwickau und Leipzig und in der Stadt Leipzig angebracht oder andere dazu veranlasst zu haben. Mit den Urteilen folgte das Amtsgericht Zwickau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert. Am Ende des Prozesstages kündigte ein Verteidiger an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Hängepartie in vielerlei Hinsicht

Die Plakate hatten vor der Bundestagswahl im Sommer 2021 viele Schlagzeilen provoziert - auch weil die Justiz die Plakate unterschiedlich bewertete. Die Stadt Zwickau hatte die umstrittenen Plakate verboten, aber Gerichte sahen das anders. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau lehnte zunächst Ermittlungen ab - bis sich die Generalstaatsanwaltschaft einschaltete. Später wollte das Amtsgericht "aus rechtlichen Gründen" kein Hauptverfahren eröffnen. Dagegen legte wiederum die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Amtsgericht München verurteilt zu Haft- und Geldstrafen

In Bayern hatte das Amtsgericht München schon im Oktober 2022 gegen zwei Männer geurteilt und derartige Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet. Der Vorsitzende Richter hielt die Vorstellung, dass ein solcher Slogan nicht strafbar sein könnte, für "abwegig". Er verurteilte einen 43 Jahre alten Szene bekannten und mehrfach vorbestraften Neonazi zu sechs Monaten Gefängnis. Ein 65-Jähriger kassierte eine Geldstrafe.

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MDR (kk/mvo)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 24. März 2023 | 06:30 Uhr