Urteil Landesarbeitsgericht: Betriebsratswahl bei VW Zwickau war unwirksam

24. Januar 2024, 12:26 Uhr

Die Betriebsratswahl 2022 bei Volkswagen in Zwickau war unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Chemnitz entschieden. Damit wurde eine Beschwerde von Volkswagen Sachsen und dem Betriebsrat gegen das Urteil vom Arbeitsgericht Zwickau zurückgewiesen, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Zuvor hatte die "Freie Presse" berichtet.

Der Betriebsrat kündigte bereits bereits an, nun vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Ob der Betriebsrat neu gewählt werden muss, entscheidet sich also erst in einigen Monaten.

Eine Mitarbeiterin prüft das VW-Logo an einem ID.4 im Lichttunnel im Werk von Volkswagen in Zwickau.
Die Betriebsratswahl bei VW in Zwickau wurde vom Landesarbeitsgericht für unwirksam erklärt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Betriebsratsbeschlüsse bleiben gültig

Das Landesarbeitsgericht begründete die Entscheidung damit, dass gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden seien. Details sollen in der schriftlichen Urteilsbegründung ausgeführt werden. Die Richter stellten jetzt klar, die Wahl sei nicht nichtig. Das heißt, gefasste Beschlüsse des Betriebsrates behalten ihre Gültigkeit.

Was steckt hinter dem Streit?

Im Frühjahr 2022 hatte die Kandidaten der Gewerkschaft IG Metall 35 von 37 Mandate bei der Betriebsratswahl errungen. Mitglieder einer gegnerischen Liste fochten die Wahl vor Gericht an. Seitdem befassen sich Richter mit den formalen Abläufen der Betriebsratswahl.

MDR (ali)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 24. Januar 2024 | 12:30 Uhr

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