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Vor dem Abflug kommt die Buchung. Doch dabei ist Vorsicht geboten! Im Netz sind auch Betrüger unterwegs. Bildrechte: imago images/A. Friedrichs

FakeVerbraucherzentrale Sachsen warnt vor falschen Urlaubsangeboten

28. Juni 2022, 13:53 Uhr

Immer mehr Menschen organisieren sich ihren Urlaub selbst und buchen Unterkünfte über das Internet. Doch hier gilt es einige Dinge zu beachten, um nicht Betrügern auf dem Leim zu gehen.

Es klang einfach zu gut: Ein Ferienhaus an der Ostsee in bester Lage und mit Top-Ausstattung hatte eine Frau aus Zwickau im Internet für ihren geplanten Sommerurlaub entdeckt. Der Preis war ein Schnäppchen. Doch vor der Buchung und Zahlung ließ sie ihr Bauchgefühl zögern und die Zwickauerin wandte sich an die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS). Die Enttäuschung sei groß gewesen, als sich herausstellte, dass das Angebot ein Fake war, berichtet Arleen Becker von der VZS.

Die Juristin der Verbraucherzentrale in Zwickau stößt immer wieder auf betrügerische Webseiten. Mit schönen Fotos und günstigen Preisen werden im Internet auch Ferienobjekte angeboten, die gar nicht existieren. Mal ist es ein Appartement, das angeblich gemietet werden kann, mal ein Ferienhaus, mal ein Hausboot. Dabei ist es gleich, ob die angeblichen Schnäppchen in Deutschland oder im Ausland liegen.

Einfacher Check kann Schwindel entlarven

Mit schönen Fotos und günstigen Preisen werden im Internet Ferienobjekte angeboten, die gar nicht existieren.

Arleen Becker | Verbraucherzentrale

Ob man gerade dabei ist seinen Traumurlaub zu buchen oder einem Betrüger aufsitzt, lässt sich laut Becker an verschiedenen Indizien überprüfen. "Fake-Angebote kann man sehr gut herausfiltern. Hier kommt man mit einer guten Internetrecherche ziemlich weit." Zunächst lohnt der Blick ins Impressum der Webseite des Anbieters: Gibt es eine gültige Adresse, funktionierende Telefonnummern, einen Eintrag ins Handelsregister? Mit einer sogenannten Rückwärtsbildersuche kann man zudem herausfinden, ob Fotos von anderen Seite für den Schwindel verwendet wurden. So könne man das Bild der begehrten Ferienwohnung herunterladen, gibt bei seiner Suchmaschine Rückwärtssuche ein und gelangt so zur Ursprungsquelle des Fotos.

Fake-Angebote kann man sehr gut herausfiltern.

Arleen Becker | Verbraucherzentrale

Im Fall der Zwickauerin wurde das vermeintliche Traumferienhaus bei anderen Portalen zu anderen Preisen gefunden. Außerdem war die Lage nicht in Strandnähe, sondern eher im Hinterland. Fotos angeblicher Mitarbeiter des Anbieters tauchten bei der Rückwärtssuche auf unterschiedlichen Internetseiten auf, die mit Ferienhausvermietung überhaupt nichts zu tun hatten, so Becker. Stutzig sollte man auch werden, wenn der Anbieter statt einer Anzahlung gleich den Komplettpreis bei der Buchung verlangt.

Besonderer Schutz bei Pauschalreisen

Doch nicht jedem gelingt es, Betrügereien zu entlarven. Deshalb rät Becker im Zweifel, eine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale aufzusuchen. Diese koste 15 Euro und sei auch telefonisch oder per Videochat möglich. Auf der sicheren Seite ist man laut Becker bei Pauschalreisen. "Wenn ich über das Internet bei einem Veranstalter mehrere Reiseleistungen wie Beförderung und Unterkunft buche, dann greift das Pauschalreiserecht". Dieses bietet Reisenden einen Schutz, zum Beispiel bei Reisemängeln oder der Insolvenz des Veranstalters.

Das Schnäppchen, dass die Zwickauerin so lockte, gibt es übrigens nicht mehr. Die Internetseite ist offline gegangen.

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MDR (ma)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 28. Juni 2022 | 10:30 Uhr