Eine Frau lässt sich gegen Corona impfen, Weimar, Thüringen.
Für den Herbst will Sachsen vor allem die Corona-Impfkampagne wieder intensivieren. Bildrechte: imago images/Jacob Schröter

Corona-Pandemie Sachsens Herbstplan: Intensive Impfkampagne und keine Schulschließungen

12. Juli 2022, 16:36 Uhr

Genaue Beobachtung der Pandemie und breitflächiges Impfen: Das sind bislang die wichtigsten Bestandteile des sächsischen Herbstplans für die Corona-Pandemie. Das größte Problem stellt bislang die fehlende rechtliche Grundlage dar. Ohne Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes vom Bund bleiben den Ländern kaum Spielräume, um Maßnahmen zu ergreifen.

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag einen Herbstplan für die Corona-Pandemie beschlossen. Dafür orientiere man sich an den drei möglichen Szenarien des Expertenrates der Bundesregierung, so Sozialministerin Petra Köpping (SPD). "Wir sind sehr gut auf steigende Fallzahlen vorbereitet", sagt sie.

In jedem Szenario setze sich Sachsen folgende Ziele: Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur, Schutz vulnerabler Gruppen und Vermeidung gesundheitlicher Spätfolgen, insbesondere Post- und Long-Covid. "Notwendig ist entschiedenes, effektives Handeln, was aber durch viele Unwägbarkeiten, etwa Mutationen des Virus, beeinflusst wird", sagt Köpping. Außerdem sei die Rechtslage im Infektionsschutzgesetz weiterhin unklar. Konkrete Maßnahmen stellte die Ministerin aus diesem Grund nicht vor.

Schule soll ohne Einschränkungen in Präsenz stattfinden

Der Schulbetrieb soll im kommenden Schuljahr grundsätzlich ohne Einschränkungen und in Präsenz stattfinden. Gleiches soll auch für Kindertageseinrichtungen gelten, teilt das Kultusministerium mit. Im Herbstplan werden laut Kultusministerium flächendeckende Schulschließungen ausgeschlossen.

"Natürlich müssen wir das Infektionsgeschehen an Schulen und Kindertageseinrichtungen sorgsam verfolgen", sagt Kultusminister Christian Piwarz (CDU). "Sollte sich das Pandemiegeschehen im Herbst erneut verstärken, wird mit Augenmaß und nach Abwägung aller zu berücksichtigenden pädagogischen und infektiologischen Gesichtspunkten über die mögliche Wiedereinführung von Schutzmaßnahmen entschieden."

Masken- und Testpflicht für Schulen nur unter speziellen Bedingungen

Laut Herbstplan der sächsischen Regierung kommen Masken- und Testpflicht an Schulen nur bei deutlich schlechterer Pandemielage in Betracht und auch nur, wenn in anderen gesellschaftlichen Bereichen ebenfalls diese Pflichten eingeführt werden. Wie bei allen Plänen ist Sachsen aber auch hier auf die Bundesgsetzgebung angewiesen. Falls eine Maskenpflicht gesetzlich möglich gemacht wird, sollen Grund- und Förderschulen davon ausgenommen werden, so das Kultusministerium.

Genaue Beobachtung des Pandemiegeschehens

Um rechtzeitig ins Pandemiegeschehen eingreifen zu können, will Sachsen die Lage genau beobachten. Im Fokus liegen dabei Infektionsdynamik, das Gefährdungspotenzial und die Leistungsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen. Die Grenzwerte von 180 und 420 belegten Intensivbetten mit Covid-19-Patienten sollen dazu als Orientierungspunkte beibehalten werden. Außerdem sollen die 7-Tage-Inzidenz und Mutationen des Virus beobachtet werden.

Die Belastung der kritischen Infrastruktur durch Personalausfall soll bundesweit in einem gemeinsamen Lagebild des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe dargestellt werden. Auch kurzfristige Prognosen sollen bundesweit erfolgen.

Impfungen weiterhin zentral zur Eindämmung der Pandemie

Die Impfungen gegen das Coronavirus bleiben weiterhin zentraler Bestandteil zur Eindämmung der Pandemie. Die Hauptverantwortung soll in Sachsen weiterhin bei Ärzten, Betriebsärzten und Krankenhäusern liegen, die von den Apotheken, Zahn- und Tierärzten unterstützt werden. Die 13 staatlichen Impfstellen sollen im Herbst bei Bedarf wieder personell aufgestockt werden, da dann mit einer erhöhten Nachfrage durch die Verfügbarkeit des angepassten Impfstoffs zu rechnen ist.

Für mich gilt bei Maßnahmen der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Petra Köpping Sächsische Sozialministerin

16 Millionen Euro für kommunale Impfunterstützung

Die Landkreise und Kreisfreien Städte sollen ab Oktober wieder als Partner in den Impfprozess eingebunden werden. "Damit haben die Kommunen frühzeitig Planungssicherheit und Zeit zur Vorbereitung, um Impfstrukturen aufzubauen", so die Sozialministerin. Für die Kommunen werden dafür 16 Millionen Euro vom Freistaat bereitgestellt.

Da das aktuelle Infektionsschutzgesetz am 23. September ausläuft, ist noch nicht absehbar, welche Schutzmaßnahmen auf Landesebene tatsächlich ergriffen werden können. "Hier erwarte ich eine zügige Vorlage des Bundes gemäß des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz", sagt Köpping. "Für mich gilt bei Maßnahmen der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich."

MDR (al)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 12. Juli 2022 | 15:00 Uhr

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