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Einrichtungsbezogene ImpfpflichtCorona-Impfpflicht: Mehr Beschäftigte ohne Impfnachweis

30. Juli 2022, 11:45 Uhr

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen sorgt für Wirbel in der Statistik. Laut einer bundesweiten Umfrage der "Bild am Sonntag" arbeiten in Sachsen knapp 40.000 Beschäftigte in Heimen und Kliniken ohne den Impfnachweis gegen das Coronavirus. Das hat das sächsische Sozialministerium bestätigt. Gleichzeitig hat die Behörde auf Nachfrage von MDR SACHSEN Erklärungen gegeben, warum die Zahl seit April sprunghaft um 60 Prozent angestiegen ist.

In Sachsen arbeiten fast 40.000 Menschen im Gesundheitswesen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Das seien mehr als 13 Prozent aller Beschäftigten, schreibt die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf das Sozialministerium.

Zahlensprung um 60 Prozent - so erklärt das Ministerium den Anstieg in Sachsen

Das Ministerium bestätigte MDR SACHSEN die Zahl von 39.417 Beschäftigten in 5.393 Heimen und Kliniken ohne Impfnachweis mit Stand Ende Juni. Doch warum sind das plötzlich 60 Prozent mehr als noch im April? Damals gab das Sozialministerium die Zahl der Beschäftigten ohne Impfnachweis mit rund 24.700 Personen an.

Das Ministerium begründete den Zahlensprung auf MDR-Anfrage indirekt auch mit einem Personalmangel für die Erfassung der betreffenden Beschäftigten. "Die Zahl der nachweissäumigen Personen ändert sich kontinuierlich", sagte das Sozialministerium. Zum einen verlören Menschen nach 90 Tagen ihren Genesenenstatus und ließen sich erst danach impfen oder reichten Nachweise nach - andererseits könnten sich "weitere Einrichtungen gemeldet haben".

Die Gesundheitsämter erfassen die gemeldeten Beschäftigten in Kliniken, Praxen und Heimen, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben. Bildrechte: imago images / Waldmüller

Nach Angaben des Sozialministeriums kamen Nachmeldungen "beispielsweise aufgrund technischer Softwareprobleme zu Stande." Ebenso hätten sich "nicht flächendeckend alle Einrichtungen aus den jeweiligen Einzugsgebieten der Gesundheitsämter bis zum jeweiligen Meldezeitpunkt zurückgemeldet oder waren die Gesundheitsämter teils aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, alle Meldungen bis zum Meldezeitpunkt verarbeiten." So seien seit Mitte Mai rund 1.000 Einrichtungen und Unternehmen mit ihren Meldungen neu hinzugekommen.

Verzögerungen auch durch neues Meldeportal

Für die Umsetzung eines neuen Gesetzes müssten sich auch Arbeitsabläufe etablieren, "beispielsweise wurde ein neues Meldeportal konfiguriert, ebenso muss Personal zur Verfügung stehen", sagte das Ministerium. Zudem seien in der Abrechnung von April aufgrund eines Software-Problems die vom Landkreis Mittelsachsen gemeldeten 3.200 Personen noch nicht eingerechnet worden.

Ministerium: Strafen bei Impfpflicht-Versäumnissen nach Ermessen

Das Sozialministerium bestätigte auch, dass in Sachsen "bisher noch keine Bußgelder gegen Personen oder Einrichtungen und Unternehmen erhoben" wurden. Betretungs- oder Tätigkeitsverbote seien ebenfalls bislang nicht ausgesprochen worden. Das Ministerium von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erklärte das dem MDR so: "Es gibt seitens der Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum." Dieser sei "so zu nutzen, dass die Versorgungssicherheit der betroffenen Einrichtung nicht gefährdet wird." Diese Entscheidung hätten laut Ministerium die Landkreise und Städte bisher "sehr verantwortungsbewusst" getroffen.

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Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | NACHRICHTEN | 17. Juli 2022 | 13:00 Uhr