Dresden Vorerst keine Haftbefehle nach Morddrohungen gegen Kretschmer

16. Dezember 2021, 18:24 Uhr

Fünf Männer und eine Frau sollen Mordpläne gegen Sachsens Ministerpräsidenten Kretschmer geschmiedet haben. Sie hatten sich in einer Telegram-Chatgruppe organisiert und auch Waffen beschafft. Doch vorerst gibt es keine Haftgründe. Ein Verbot von Telegram hält die Leipziger Strafrechtsexpertin Hoven für problematisch.

Nach der Razzia bei sechs Mitgliedern einer Telegram-Chatgruppe wegen Morddrohungen gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sind die ersten Vernehmungen abgeschlossen. Die Sprecherin der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Sabine Wylegalla, sagte, teilweise hätten die Beschuldigten Angaben gemacht. Details nannte sie nicht. Der Administrator der Chatgruppe habe sich bisher nicht zum Tatvorwurf eingelassen.

Untersuchung der gefundenen Waffen

Nach Angaben der Sprecherin wurde eine Waffe gefunden, die nach jetzigem Stand der Ermittlungen wohl auch nicht erlaubnisfrei besessen werden darf. Es handele sich dabei um eine Schusswaffe. Die verbotene Waffe könne derzeit noch keinem der Beschuldigten zugeordnet werden.

Aber die umfangreiche Begutachtung der sichergestellten Waffen sei noch nicht abgeschlossen. "Der Besitz einer Armbrust als Sportgerät ist grundsätzlich erlaubnisfrei, sofern diese nicht durch Manipulation Waffeneigenschaft erhalten hat", erklärte Wylegalla. Derzeit sei nicht beabsichtigt, Haftbefehle gegen Beschuldigte zu beantragen, da bislang keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlägen. Die Beschuldigten stehen unter dem Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Rund 140 Beamte hatten am Mittwoch die Wohnungen der fünf Männer zwischen 32 und 64 Jahren und einer 34-Jährigen in Dresden sowie ein weiteres Objekt in Heidenau bei Dresden durchsucht. Dabei waren auch drei Armbrüste, Waffen und Waffenteile gefunden sowie Handys, Computer und Speichermedien sichergestellt worden. Nach Angaben des Landeskriminalamtes wurden die Waffen zum überwiegenden Teil erlaubnisfrei erworben und durften somit besessen werden. Gegen einzelne Beschuldigte würden auf Grund der gefundenen Beweismittel weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz bzw. das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

LKA: "Dresden Offlinevernetzung" hat über 100 Mitglieder

Nach Angaben des Landeskriminalamtes Sachsen werden die Befragungen fortgesetzt, die sichergestellten Beweismittel ausgewertet. "Wir werden dann sehen, ob es Folgemaßnahmen gibt", sagte ein Sprecher des LKA. Nach seinen Angaben hat die betroffene Chat-Gruppe namens "Dresden Offlinevernetzung" mehr als 100 Mitglieder.

Einer der sechs Verdächtigen der Gruppe ist der 42-jährige Daniel G., Presseberichten zufolge gilt er als Anführer oder "Administrator" der Gruppe. Seine Wohnung wurde am Mittwochmorgen im Dresdner Stadtteil Pieschen durchsucht. Im Telegram-Chat hatte er angekündigt, Impfteams zu erschießen, sollten sie vor seiner Tür stehen. Ein anderer Verdächtiger, Sebastian A., ist laut Sächsischer Zeitung ein stadtbekannter Neonazi und regelmäßiger Teilnehmer bei Pegida.

Die Beschuldigten verbindet laut Generalstaatsanwaltschaft die Ablehnung gegen Impfungen, den Staat und die gegenwärtige Corona-Politik. Sie sollen im Chat und bei realen Treffen Mordpläne gegen Kretschmer und weitere Vertreter der Landesregierung geäußert haben. Die Ermittler waren durch einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal" auf die Morddrohungen aufmerksam geworden.

Leipziger Strafrechtlerin: Verbot von Telegram problematisch

Elisa Hoven, Strafrechts-Professorin der Universität Leipzig hält ein Verbot von Messengerdiensten wie Telegram für problematisch - rechtlich wie tatsächlich, erklärte die Expertin. Zunächst sollte versucht werden, auf internationaler Ebene Lösungen zu finden. Aktuell diskutiere man verschiedene Ansätze, um digitalem Hass rechtlich besser entgegentreten zu können: etwa mit einer Identifizierungspflicht oder einer sogenannte Login-Falle, bei der die IP-Adresse eines Nutzers, der zuvor Hasskommentare gepostet hat, bei der nächsten Anmeldung automatisch erfasst wird. Dafür müsste jedoch zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Hasskommentare führen nicht nur zur Verletzung der einzelnen Adressat:innen; sie haben auch das Potential, Dritte einzuschüchtern und davon abzuhalten, sich an Online-Diskussionen zu beteiligen.

Elisa Hoven Leipziger Straf- und Medienrechtlerin

Dieser "Silencing Effekt" könne zu einer Verzerrung des wahrgenommenen gesellschaftlichen Diskurses führen und eine "echte Gefahr" für einen demokratischen Meinungsaustausch darstellen. Vor diesem Hintergrund müsse das Strafrecht verändert werden.

Quelle: MDR(kb)/dpa,afp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 16. Dezember 2021 | 16:00 Uhr

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