Eine Frau mit Maske und Wintermütze sitzt in einer Straßenbahn.
Auch nach dem 1. Oktober soll in Sachsen eine Maske in Bussen und Bahnen getragen werden. Laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag soll ein medizinischer Mundschutz im Öffentlichen Nahverkehr ausreichen. Bildrechte: imago images/Future Image

Schutzverordnung Sachsens Corona-Regeln für den Winter vorgestellt

13. September 2022, 21:18 Uhr

Auch für ihre neue, mittlerweile 60. Corona-Schutzverordnung setzt die sächsische Landesregierung weiter auf einen Basisschutz. MDR SACHSEN fasst die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zusammen. Sie sollen ab dem 1. Oktober 2022 über den Winter hinweg bis zum April 2023 gelten. Dafür müssen die neuen Regeln vom Landtag verabschiedet werden.

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Sachsens Landesregierung hat die Eckpunkte für eine neue Corona-Schutzverordnung vorgelegt. Verschärfungen oder große Änderungen sind in der mittlerweile 60. Verordnung nicht geplant.

Diese Regeln (Eckpunkte) sollen ab 1. Oktober gelten:

Öffentlicher Personennahverkehr:

  • Es gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Krankenhäuser:

  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht eine dreimalige Testpflicht pro Woche für Beschäftigte vor.
  • Sachsen will den Plänen zufolge von der Möglichkeit zu Ausnahmefällen Gebrauch machen, unter anderem für Postboten, Handwerker und Lieferanten.

Arztpraxen:

  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Pflegeeinrichtungen:

  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch hier soll die dreimalige Testpflicht pro Woche für Beschäftigte gelten.

Testpflicht: Sie besteht nach der Beschlussvorlage auch für das Betreten von Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie für Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste.

Weitere Vorkehrungen, etwa das Tragen von Masken in Innenräumen, halte sich das Ministerium offen. Geplant sei diese Einschränkung derzeit nicht, sagte Landesgesundheits. und Sozialministerin Köpping. Im Fernverkehr gilt nach den bundesweit vorgesehenen Regeln weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Der Bundestag hat diesen neuen Regeln bereits zugestimmt. Die Abstimmung im Bundesrat steht noch aus.

Frau mit Atemschutzmaske steig in einen Linienbus.
Kommt sie oder kommt sie nicht - die Maskenpflicht? Für Innenräume hält sich Sachsens Gesundheitsministerium genau diese Option noch offen. In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arzpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht. Im ÖPNV reicht ein einfacher Mund-Nase-Schutz. Bildrechte: imago images/Westend61

Köpping schließt Lockdown aus

Einen erneuten Lockdown zur Eindämmung der Pandemie im Freistaat schloss Köpping am Dienstag aus. Die neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen soll nach einer Anhörung dann Ende September vom Landtag beschlossen werden und ab dem 1. Oktober gelten. Ablaufdatum soll der 7. April 2023 werden, erklärte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden.

Bettenauslastung in Kliniken weiter ein wichtiges Kriterium

Auch die Bettenauslastung soll im Herbst wieder als wesentlicher Richtwert für das Infektionsgeschehen im Freistaat herangezogen werden.

Ab 1. Oktober sind dann wie bisher folgende Schwellenwerte geplant: Sind 180 Intensivbetten in den Kliniken mit Corona-Patienten belegt, soll die Vorwarnstufe ausgerufen werden, bei 420 Intensivbetten die Überlastungsstufe. "Sollten wir in die Nähe der Zahlen kommen, müssen wir darüber reden, die Maßnahmen zu verändern", kündigte Köpping an. Noch sei die Lage aber entspannt: Am Dienstag waren laut Ministerium 44 Betten auf den sächsischen Intensivstationen mit Covid-Patienten belegt.

Mit 206 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen binnen sieben Tagen gehört Sachsen aktuell zu den Bundesländern mit den niedrigsten Corona-Inzidenzwerten.

Das sieht das Bundes-Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober vor:

Der Bundestag hat dem neuen Infektionsschutzgesetz bereits zugestimmt. Sollte der Bundesrat ebenfalls zustimmen, bekommen die Bundesländer wieder mehr Möglichkeiten Test- oder Maskenpflichten in bestimmten Bereichen zu verhängen. Dabei ist ein Zwei-Stufen-System vorgesehen. Mögliche Regelungen sind zum Beispiel Maskenpflicht in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen oder eine Masken- und Testpflicht in Schulen.

MDR (wim)/dpa,epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 13. September 2022 | 19:00 Uhr

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