Berlin
- Einreisende aus ausländischen Risikogebieten sind zu einem Corona-Test verpflichtet. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.
- Der Senat hat kein Beherbergungsverbot beschlossen.
- Eine beschlossene Sperrstunde ist vom Verwaltungsgericht wieder gekippt worden. Die Regelung sah vor, dass gastronomische Einrichtungen und Geschäfte zwischen 23 und 6 Uhr schließen müssen.
- Weitere Informationen hier.
Risikogebiete in Berlin:
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