Gedenkstein
Das Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden: Der Gedenkstein der "Freien Sachsen" in Zinnwald muss abgerissen werden. (Archivbild) Bildrechte: Egbert Kamprath

Urteil Verwaltungsgericht: Gedenkstein der "Freien Sachsen" muss abgerissen werden

24. Mai 2023, 10:06 Uhr

Der Gedenkstein der rechtsextremen "Freien Sachsen" in Zinnwald hatte in den vergangenen Wochen Diskussionen provoziert. Das Verwaltungsgericht in Dresden hat nun über eine Aufforderung der Polizei entschieden, diesen Stein zu entfernen. Der Rechtsstreit könnte aber trotzdem noch weitergehen. Die Kleinstpartei kündigte in den Sozialen Medien weitere rechtliche Schritte an.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Anordnung der Polizei, einen umstrittenen Gedenkstein der Partei "Freie Sachsen" in Zinnwald abzureißen, bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, besteht wegen der eingravierten Aufschrift des Steins eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Aus diesem Grund sei die Anweisung durch die Polizei, den öffentlich sichtbaren Stein zu verhüllen und zeitnah komplett zu entfernen, rechtmäßig. Die rechtsextreme Kleinstpartei hatte am 29. April auf einem privaten Grundstück einen etwa zwei Meter hohen Gedenkstein aufgestellt.

Streit bald vor Oberverwaltungsgericht?

Der Rechtsstreit könnte in die nächste Runde gehen. Nach der Gerichtsentscheidung haben die "Freien Sachsen" auf ihrem Nachrichtenkanal des Messenger-Dienstes Telegram angekündigt, in der nächsthöheren Instanz beim sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einlegen zu wollen. Bis Mittwochnachmittag war diese noch nicht eingegangen, sagte eine Sprecherin des OVG in Bautzen auf Anfrage von MDR SACHSEN.

Gefahr für die Sicherheit

Laut Polizei kann das als "böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gewertet werden und als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens." Aus diesem Grund forderte die Polizei die Partei auf, den Stein zu entfernen. Dagegen hatten die "Freien Sachsen" Anfang Mai Klage erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Über letzteren hatte das Gericht am Dienstag entschieden. Die Partei kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde gegen das Urteil beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.

Inschrift setzt Sachsen mit NS-Staat gleich

In der Begründung des Gerichts vom Dienstag hieß es, die Aufschrift auf dem Stein erfülle den Anfangsverdacht der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und der Beleidigung, üblen Nachrede und der Verleumdung. Demnach sei das Eingreifen der Polizei rechtmäßig gewesen.

Die Aufschrift auf dem Stein wecke durch die Verwendung des Begriffs "Impfexperiment" eine "Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten, insbesondere im KZ Buchenwald zur Fleckfieberinfektion." Dadurch werde der Freistaat Sachsen mit dem NS-Staat gleichgesetzt. Darüber hinaus werde durch das Wort "Kretschmer-Regime" die sächsische Staatsregierung als eine "diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt", so das Gericht.

Grenzen der Meinungsfreiheit

Durch diese und ähnliche deutlich abwertenden Begrifflichkeiten seien die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Machtkritik überschritten und die öffentliche Sicherheit gefährdet, hieß es. Außerdem würde das Gedenken anhand eines solchen Grabsteins im Zusammenhang mit "angeblichen Opfern eines Impfexperiments" auch die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates sowie der Corona-Pandemie verhöhnen, teilte das Gericht mit.

MDR (ben,wim)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 23. Mai 2023 | 18:30 Uhr

Mehr aus Dippoldiswalde und Sebnitz

Mehr aus Sachsen