WaldbrandgefahrSächsische Schweiz: Betretungsverbot in der Nacht bis Montag
Wegen der hohen Brandgefahr infolge der langanhaltenden Trockenheit gilt im Nationalpark Sächsische Schweiz ab sofort ein nächtliches Betretungsverbot. Das teilte die Nationalparkverwaltung mit. Bis einschließlich Montag (9.9.2024) dürfen der Wald und sämtliche Waldwege in der Zeit von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr nicht betreten werden. Der Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs seien davon nicht betroffen. Diese liegen außerhalb des Nationalparks.
Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen
Wer gegen das Verbot verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Es drohten Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Die Nationalparkverwaltung will am Montag informieren, sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird. Dass das Betretungsverbot notwendig ist, bestätigt laut Nationalparkverwaltung ein Brand am Freitagvormittag am Lilienstein. Demnach wurde er durch ein illegales Lagerfeuer ausgelöst.
Das Betretungsverbot soll dazu beitragen, eine Situation wie vor zwei Jahren zu verhindern. Damals hatte in der Sächsischen Schweiz wochenlang ein verheerender Waldbrand gewütet. Er begann auf tschechischer Seite und breitete sich nach Sachsen aus. Die Löscharbeiten in dem Gelände gestalteten sich sehr schwierig.
Wochenlang kein Regen in Sachsen
In großen Teilen des Freistaates hat es seit Wochen nicht mehr geregnet. Laut einer Übersicht des Staatsbetriebes Sachsenforst und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gilt aktuell im nördlichen Sachsen die zweithöchste Waldbrandstufe 4, in Teilen Stufe 5. Für den südlichen Teil bestehe mit Stufe 3 eine mittlere Gefahr.
Der DWD sagt erst ab Montag eine Entspannung der Lage voraus. Demnach kühlt es zum Wochenanfang nicht nur deutlich ab, sondern es wird auch Regen erwartet.
MDR (kbe)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 06. September 2024 | 16:00 Uhr