Staatsanwaltschaft Dresden 40.000 Euro Schaden an drei Polizeiautos: Anklage gegen Geisterfahrer

14. Oktober 2022, 12:49 Uhr

Ein 22 Jahre alter Mann sitzt in Untersuchungshaft, weil er als Falschafhrer in Sachsen unterwegs gewesen sein soll. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft lesen sich wie aus einem schlechten Drehbuch zu Verfolgungsjagden im Film.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 22 Jahre alten Mann angeklagt und vielfache Vorwürfe gegen ihn erhoben. Es geht um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel der Polizei.

Der Beschuldigte aus Polen soll am 8. April 2022 morgens mit einem in Hessen gestohlenen Auto erst auf der Autobahn 4 Eisenach in Richtung Dresden und danach weiter auf der A 17 in Richtung Prag ohne Fahrerlaubnis und unter erheblichem Drogeneinfluss gefahren sein. Nachdem der Beschuldigte immer wieder ohne Blinken die Spur wechselte und in der Mitte zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen auffiel, sollte eine Polizeikontrolle auf dem Autobahnparkplatz ”Am Nöthnitzgrund" stattfinden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jürgen Schmidt.

Unter Drogen Polizeiautos demoliert - als Falschfahrer weiter

Der Mann habe das Auto auf dem letzten Stellplatz kurz vor der Ausfahrt des Parkplatzes abgestellt. Zwei zivile Polizeifahrzeuge stellten sich neben und hinter ihn. "Als ein Polizeibeamter herantrat, legte der Beschuldigte sofort den Rückwärtsgang ein, in der Absicht, aus der Parklücke zu fahren und den Parkplatz zu verlassen, um sich der Feststellung seiner Person zu entziehen." Das Ausparken sei "infolge seiner drogenbedingten Fahruntauglichkeit" misslungen. Der Fahrer stieß erst gegen das hinter ihm stehenden Polizeiauto, dann gegen das neben ihm. Gesamtschaden: Rund 18.300 Euro. Danach sei er in falscher Richtung als Geisterfahrer mit bis zu 200 Stundenkilometern davon gerast.

Kurzzeitig verließ er die A 17 und fuhr an der Anschlussstelle Dresden-Südvorstadt wieder in falscher Richtung weiter auf der B 173. Im Berufsverkehr am Morgen mussten ihm andere Autofahrende ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Beschuldigte habe dann wieder auf die Autobahn 17 zurückfahren wollen, stieß nach einem Wendemanöver auf einer Grünfläche aber gegen ein ziviles Polizeiauto, das die Auffahrt blockierte, sowie gegen Verkehrsschilder. Sachschaden an der Stelle: 23.000 Euro.

Trotz gebrochener Achse weiter mit Tempo 200

Laut Staatsanwaltschaft ging die Flucht noch weiter: "Um sich der Kontrolle weiter zu entziehen, beschleunigte er sein Fahrzeug trotz bestehenden Achsbruches an der Vorderachse und eingeschränkter Lenkbarkeit auf mehr als 200 km/h und setzte seine Fahrt auf der nun stark ausgelasteten A17 und weiter auf der A4, Dresden Richtung Eisenach fort, wo das Fahrzeug schließlich zum Stehen kam."

Vorbestrafter Beschuldigter schweigt

Seit diesem Aprilmorgen ist der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Zunächst gab es ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Gießen, in dem ihm der Diebstahl des bei der mutmaßlichen Geisterfahrt in Sachsen verwendeten Autos zur Last gelegt wurde. Vom Amtsgericht Gießen erhielt der Beschuldigte eine Freiheitstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Weil das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen hatte, blieb er weiterhin in U-Haft.

"Der Beschuldigte ist in Polen bereits vorbestraft. Er hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht", informierte die Behörde. Das Amtsgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden und einen Verhandlungsterim bestimmen.

MDR (kk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | weitere Polizeimeldungen aus dem Studio Dresden | 14. Oktober 2022 | 13:30 Uhr

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