Landgericht DresdenVerfahren wegen Hitlergruß bei Querdenker-Demo eingestellt
Bei einer Querdenker-Demo in Dresden 2020 sollen ein Polizist und ein Berufssoldat den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen beide wurde nun das Berufungsverfahren vom Landgericht Dresden aus unterschiedlichen Gründen eingestellt.
Bei einer Demonstration der sogenannten Querdenker in Dresden sollen im Oktober 2020 ein Polizist aus Niedersachsen und ein Berufssoldat aus Nordrhein-Westfalen den Hitlergruß gezeigt haben. Am Montag hat das Landgericht Dresden das Berufungsverfahren gegen die beiden aus unterschiedlichen Gründen eingestellt.
Der 58 Jahre alte Berufssoldat stimmte zu, eine Geldauflage von 800 Euro zu zahlen. Ursprünglich war er Ende 2021 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden und in Widerspruch gegangen. Die Schuld wiege nicht so schwer, dass es einer strafrechtlichen Verurteilung bedürfe, sagte der Vorsitzende Richter Peter Lames.
Polizist wegen Terrorverdacht in Untersuchungshaft
Bei dem 60 Jahre alten Kriminalbeamten befanden die Richter, dass mit Blick auf eine andere drohende Verurteilung eine Strafe nicht besonders ins Gewicht fallen würde. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Der Polizist befindet sich seit Dezember 2022 unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geht davon aus, dass er zum nahen Umfeld der mutmaßlichen "Reichsbürger"-Terrorzelle rund um Heinrich Prinz Reuß gehört, die einen Umsturz in Deutschland geplant und vorbereitet haben soll.
Die beiden Männer waren am 31. Oktober 2020 als Redner bei der Querdenker-Demo aufgetreten und sollen dabei den Hitlergruß gezeigt haben.
MDR (ali)/dpa
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 18. September 2023 | 18:30 Uhr