Urteil Magazin "Kicker" will Dresdner Pokale-Firma die Torjägerkanone verbieten

10. November 2022, 13:17 Uhr

Das Fußballmagazin "Kicker" wollte einer Dresdner Firma den Verkauf sogenannter Torjägerkanonen verbieten. Die Firma wehrte sich und bekam in zweiter Instanz Recht vorm Oberlandesgericht Nürnberg. Der "Kicker"-Verlag will die richterliche Entscheidung prüfen. Weiterer Streit ist nicht ausgeschlossen.

Im Streit um den Verkauf sogenannter Torjägerkanonen hat das Fußballmagazin "Kicker" zunächst gegen einen Pokalehändler aus Dresden den Kürzeren gezogen. Der Dresdner Unternehmer und Chef der Firma Pokale Meier, Leopold Eißner, teilte mit, der Olympia-Verlag, Herausgeber des Fußballmagazins "Kicker", sei mit einer Unterlassungsklage in letzter Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg gescheitert. Streitfrage war demnach die Nutzung des Begriffs der Torjägerkanone zur Ehrung besonders erfolgreicher Torschützen.

Urteil in zweiter Instanz

Der Verlag des "Kickers" habe Anfang 2022 Abmahnungen an Pokalhersteller in ganz Deutschland mit dem Ansinnen verschickt, die Nutzung des Begriffs "Torjägerkanone" und den Verkauf von Torjägerkanonen zu unterbinden, so Eißner. Der Dresdner Pokalanbieter Pokale Meier sei gleich zu Beginn per Abmahnung und Unterlassungsaufforderung dazu verpflichtet worden, den Verkauf und Versand von gravierten Torjägerkanonen zu unterlassen.

Das wollte sich der Dresdner Händler nicht gefallen lassen und scheiterte zunächst in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Nürnberg, entschied dann jedoch, dass der Verkauf von Torjägerkanonen entgegen der Ansicht des "Kickers" nicht rechtswidrig ist und hob damit das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren auf. (Aktenzeichen 3 U 2576/22). Das Oberlandesgericht stellte unter anderem fest, dass "Torjägerkanone" im konkreten Fall nicht als Marke erkannt wird.

Robert Lewandowski (Bayern München) mit der Torjägerkanone
Unter anderem Fußballer Robert Lewandowski ist mit der Torjägerkanone des "Kickers" für seine Treffsicherheit geehrt worden. (Archivfoto) Bildrechte: IMAGO / MIS

Verlag des "Kicker" will Urteil prüfen

Eißner sagte, Torjägerkanonen als Trophäen für Spitzenleistungen seien bei Amateurspielern beliebt, würden beispielsweise als Anerkennung an sportbegeisterte Kinder von den Vereinen verliehen. Die Fußballzeitschrift "Kicker" verleihe Torjägerkanonen bislang ausschließlich an Torschützenkönige in den verschiedenen Ligen und bietet diese nicht zum Verkauf an.

Vom Olympia-Verlag hieß es auf Anfrage: "Die zitierte Entscheidung ist im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ergangen." Nach einer "sorgfältigen Analyse der Entscheidungsgründe wird der Verlag als Markenrechtsinhaber darüber befinden, ob er seine hieraus resultierenden Rechte in einem etwaigen Hauptsacheverfahren weiterverfolgen will", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Weitere juristische Schritte werden also nicht ausgeschlossen.

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