Fristende 31. Januar Grundsteuer: Keine Fristverlängerung in Sachsen

01. Februar 2023, 02:57 Uhr

Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung ist am Dienstagabend abgelaufen. Eine Fristverlängerung wie in Bayern wird den Menschen in Sachsen nicht gewährt. Doch noch immer fehlen die Erklärungen einiger Immobilienbesitzer. Ihnen stehen nun erst Ermahnungen bevor, dann Bußgelder.

In Sachsen wird es keine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben. Das teilte der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Herold, am Dienstag mit. Dagegen hatte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) angekündigt, dass Grundstücks- und Immobilieneigentümer im Nachbarfreistaat drei Monate länger Zeit bekommen sollen. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist in Sachsen am 31. Januar geendet. Das Enddatum war schon einmal hinausgeschoben worden.

Zwei Millionen Sachsen müssen Erklärung einreichen

Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind in ganz Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auch in Sachsen ging es dabei eher schleppend voran. Mit Stand 29. Januar waren laut Ministerium rund 68 Prozent der nötigen Erklärungen eingegangen. Insgesamt müssten in Sachsen rund zwei Millionen Grundsteuererklärungen eingereicht werden.

Frist verpasst und nun?

Wer die Frist verpasst, werde nochmals an die Abgabe erinnert, hatte Sachsens Finanzminister Harmut Vorjohann (CDU) bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Wird die Erklärung trotzdem nicht nachgereicht, können auch Bußgelder ausgesprochen werden. Die kommunalen Finanzämter würden dann die Schätzungen für die Grundsteuer übernehmen. Darauf sollten es Betroffene lieber nicht ankommen lassen, warnt Vorjohann: "Schätzungen beim Finanzamt sind meistens für die Steuerpflichtigen nicht so optimal."

MDR (phb/igr/sho)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 31. Januar 2023 | 19:00 Uhr

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