Dirk Hilbert (FDP), Oberbürgermeister von Dresden
OB Hilbert darf sich zur Wiederwahl stellen. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

Entscheidung Trotz Formfehler: Hilbert darf zur OB-Wahl in Dresden antreten

28. April 2022, 11:56 Uhr

Der FDP-Politiker und amtierende Oberbürgermeister von Dresden, Dirk Hilbert, darf sich zur Wiederwahl stellen. Zwei mögliche Formfehler hatten seine Zulassung zur Wahl im Juni in Frage gestellt. Die Landesdirektion hat den Vorgang nach sieben Beschwerden geprüft und im Ergebnis Hilbert grünes Licht gegeben. Die beschwerdeführenden Parteien reagierten mit Unverständnis. Und sie fanden deutliche Worte - sowohl für die Landesdirektion als auch für Dirk Hilbert.

Dresdens amtierender Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) darf sich zur Wiederwahl stellen. Das hat die Landesdirektion Sachsen nach einer Prüfung der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses mitgeteilt.

Bei der Aufsichtsbehörde waren insgesamt sieben Beschwerden gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses eingegangen, der Hilbert mit knappen Votum zur Wahl zugelassen hatte.

Landesdirektion bestätigt Formfehler

Hintergrund war, dass an Hilberts Nominierung durch den Verein Unabhängige Bürger für Dresden rechtliche Zweifel bestanden. Zwei Mitglieder des Vereins waren nach Prüfung der Landesdirektion bei der Aufstellung nicht stimmberechtigt, weil sie ihren Wohnsitz nicht in Dresden hatten. Zudem ist bekannt geworden, dass einer der beiden Vereinsmitglieder auch eidesstattlich den korrekten Ablauf der Wahlversammlung bestätigt hat, was in dem Fall nicht zulässig war.

Nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen war die Aufstellungsversammlung des Vereins Unabhängige Bürger für Dresden e.V., der Herrn Hilbert als Kandidaten für die Dresdner Oberbürgermeisterwahl 2022 vorgeschlagen hat, tatsächlich mit mehreren Formfehlern belastet.

Landesdirektion Sachsen

Fehler bei Abstimmung über Wahlvorschlag

Die Landesdirektion merkt an: "Einerseits waren zwei von insgesamt vierzehn Teilnehmern der Aufstellungsversammlung des oben genannten Vereins (Unabhängige Bürger für Dresden e.V., Anmerkung der Redaktion) in der Abstimmung über den Wahlvorschlag des Vereins nicht stimmberechtigt, weil diese zum Abstimmungszeitpunkt ihren Hauptwohnsitz nicht in Dresden hatten."

Andererseits habe eines der beiden nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins die Versicherung an Eides statt über den ordnungsgemäßen Verlauf der Aufstellungsversammlung in Vertretung des Vereins gegenüber dem Gemeindewahlausschuss abgegeben. Das Problem: "Da diese Person aber in der fraglichen Abstimmung nicht stimmberechtigt war, war sie gleichzeitig auch nicht berechtigt, eine solche Erklärung abzugeben."

Landesdirektion: Beschwerdegründe berechtigt, aber irrelevant

Die Landesdirektion erläuterte: "Fehler in der Wahlvorbereitung können als Mängel in Wahlbeschwerdeverfahren nur dann wirksam werden, wenn sie das Wahlergebnis wesentlich beeinflussen." Da im konkreten Fall zwölf stimmberechtigte der insgesamt vierzehn Teilnehmer für eine Aufstellung Hilberts als Kandidat gestimmt hätten, sei "die Wahlteilnahme der zwei nicht stimmberechtigten Mitglieder des Vereins für das Ergebnis der Aufstellungswahl unwesentlich".

Das Wesen des demokratischen Wahlrechts sei es, "am besten aus einem breiten Spektrum von Kandidatinnen und Kandidaten" auswählen zu können, erklärte die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar. Die Zurückweisung eines Vorschlages würde diesem Grundsatz zuwiderlaufen.

Hilbert bedauert Formfehler

Hilbert äußerte sich nach der Entscheidung erleichtert. "Natürlich bedauern wir den begangenen Formfehler." Mit der Entscheidung, die nun allen Wählerinnen und Wählern Klarheit gebe, könne man den Blick wieder nach vorne richten. "Das ist gut für die Demokratie und gut für Dresden", resümiert Hilbert.

Politische Reaktionen: Befremden, Kopfschütteln

Für Bündnis 90/Die Grünen ist die Entscheidung der Landesdirektion "unverständlich". Via Twitter wunderte sich die Partei über das Rechtsverständnis der Landesdirektion:

Das wirft die Frage auf, ob Formvorschriften des Wahlrechtes, die die Gleichheit der Bewerber*innen sichern sollen, künftig nur noch als bloße Empfehlung betrachtet werden müssen.

Kritik der Grünen Twittermitteilung

Dresden habe "mehr verdient als einen Verwaltungschef, der offenkundig nicht in der Lage ist, ohne Formfehler seine eigene Aufstellung zu organisieren".

Die Linke in Dresden hat die Entscheidung mit "großem Befremden zur Kenntnis" genommen. Die Vorsitzenden des Stadtverbands, Jacqueline Muth und Jens Matthis, bezweifelten, dass die Entscheidung der Landesdirektion auch vor Gericht Bestand hätte. Für den linken Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt sind die Landesdirektions-Argumente "eigenartige Interpretationen" und "Unsinn".

Auch der AfD-Oberbürgermeisterkandidat Maximilian Krah nannte die Entscheidung bei Twitter"eklatant mangelhaft".

Deutliche Worte fand die Dresdner SPD-Co-Vorsitzende Julia Hartl. Sie nannte den Verlauf der "Affäre" zutiefst ärgerlich. Statt über Inhalte werde jetzt weiter diskutiert, ob die Wahlbeteiligung rechtens sei. "Dass Hilbert daran scheitert, die überschaubaren Regeln für die Wahl über die Bühne zu bekommen, ist sinnbildlich für seine Amtsführung in den letzten Jahren."

OB-Kandidat Marcus Fuchs von der sogenannten Bürgerbewegung "Querdenken 351", die als Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen auftritt, bezeichnet die Entscheidung der Landesdirektion auf Twitter als "Sonderbehandlung" des amtierenden OB, dem er ein "spezielles Rechtsempfinden" zuschreibt.

Erleichterung bei CDU und Spott von "Die Partei"

Die Dresdner Union begrüßte die Entscheidung der Landesdirektion und will Hilbert weiter "als überparteilichen bürgerlichen Kandidaten" unterstützen. Zudem freue sich die CDU "auf einen fairen Wahlkampf".

"Die Partei" twitterte "Deppenbonus für Amtsinhaber" und glaubt: "Jeder andere wäre einfach nicht zugelassen worden, aber vom Verwaltungsoberhaupt kann man wirklich nicht erwarten, dass er sich an die strengen Regeln des Wahlrechts hält. Oder irgendwelche anderen."

Piraten wollen juristische Schritte beraten

Die Dresden Piraten bezeichneten die Entscheidung auf Twitter als nicht nachvollziehbar. "Wir besprechen noch intern, ob es sinnvoll ist, hier weiter juristisch vorzugehen." Gleiche Regeln und gleiches Recht für alle seien wichtige Grundsätze der Demokratie - "gerade bei Wahlen sollten wir besonders achtsam damit umgehen".

Hilbert ist überparteilicher Kandidat

Hilbert ist seit 2015 Oberbürgermeister in Dresden. Für eine Wiederwahl ließ er sich als überparteilicher Kandidat aufstellen und wird dabei auch von der CDU unterstützt. Insgesamt wollen eine Frau und acht Männer auf den Sessel des Dresdner Rathausschefs.

MDR (lam/kk)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 28. April 2022 | 19:00 Uhr

16 Kommentare

Ralf Richter am 29.04.2022

Das einzige was Sie können, ist wundersame Fragen stellen und in immer gleicher, monotoner Art und Weise die dümmlichen Verunglimpfungen "AgD" und "Quarkdenker" benutzen.
Eine Zulassung zu einer Wahl ist ein Rechtsakt, die Beschwerde dagegen ein zulässiges Rechtsmittel und die Entscheidung der LD als Rechtsaufsichtsbehörde ist die Abhilfe dazu. Gegen diesen Verwaltungsakt kann wiederum Rechtsmittel eingelegt weden.
Formfehler bleibt Formfehler und ob ein Gericht der Argumentation der LD folgt, bliebe dann abzuwarten. Ein anhängiges Verfahen hätte aber keine aufschiebende Wirkung und die Wahl könne auch noch nachträglich angefochten werden.

DER Beobachter am 29.04.2022

Oben steht ja, dass die Piraten juriistische Schritte erwägen. Aber auf welcher Grundlage denn? Wenn gerade weder die Linke noch die AgD klagen wollen, scheint der Spielraum ja ziemlich eng zu sein....

aus Elbflorenz am 28.04.2022

Seine Kompetenz beweist mit seiner Arbeit. Wer nicht mal seine eigene Wahl organisieren kann, dürfte auch sonst in dem Bereich ziemliche Probleme haben und qualifiziert sich eigentlich schon selber.
Da gibt es von der Konkurrenz doch bedeutend überzeugendere Kandidaten. Einem promovierten und als Anwalt erfolgreichen Juristen traue ich bei der Führung der Amtsgeschäfte da doch deutlich mehr zu als einem Herrn Hilbert.

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