Menschen in einem Gerichtssaal
Die Linksextremistin Lina E. ist am vergangenen Mittwoch in Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Bildrechte: MDR/Uwe Nitschke

Dresdner Urteile auf Prüfstand Revision der Bundesanwaltschaft gegen Urteile im Lina E.-Prozess

Der sogenannte "Antifa-Ost-Prozess" um Lina E. wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Nachdem bereits die Verteidiger der Linksextremistin und dreier Mitverurteilter Revision ankündigten, hat die nun auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Nun muss sich der BGH mit dem Fall und der Revision befassen. Lina E. ist unter Auflagen auf freiem Fuß, solange die mehrjährige Haftstrafe gegen sie nicht rechtskräftig ist.

Im Dresdner Linksextremismus-Prozess hat nun auch die Bundesanwaltschaft gegen das Urteil im Fall Lina E. und drei weitere Angeklagte Revision eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Freitag. Zuerst hatte das Magazin "Der Spiegel" darüber online berichtet. Zur Begründung der Revision wurde zunächst nichts bekannt.

Gegen das Urteil vom 31. Mai 2023 mit mehrjährigen Haftstrafen hatten Lina E. und drei verurteilte Männer bereits Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden sagte diese Woche, die Akten würden dem Bundesgerichtshof übergeben. Zu voraussichtlichen Dauer des Revisionsverfahren konnte die Sprecherin keine Angaben machen.

Mehrjährige Haftstrafen

Lina E. und drei weitere Männer waren vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise wegen ihrer Unterstützung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen zwischen 2018 und 2020 in unterschiedlicher Beteiligung Rechtsextreme überfallen und angegriffen haben.

exactly: Lina E. – ein Urteil mit Folgen 30 min
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exactly Mi 14.06.2023 20:45Uhr 29:53 min

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Alle vier Verurteilten sind derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde am Abend der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Bis dahin hatte die 28 Jahre alte Frau mehr als 2,5 Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Die Strafen seien erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu verbüßen, hieß es am vergangenen Mittwoch. Falls zuvor Fluchtgefahr bestehe, könnten Haftbefehle aber auch früher geltend gemacht werden.

Ausschreitungen nach Urteilsverkündung

Der Prozess hatte im September 2021 begonnen. Noch während der Urteilsverkündung hatte es im Gerichtssaal lautstarke Proteste der linken Szene gegeben. An den Tagen danach gab es bei mehreren Demonstrationen in Leipzig Ausschreitungen zwischen Protestierenden und der Polizei. Der Polizeieinsatz wird in Leipzig und Sachsen vielfach diskutiert und kritisiert. Der Innenausschuss im Sächsischen Landtag will sich am Montag, den 12. Juni, mit den Krawallen nach dem Urteil befassen.

MDR (ben, kk)/epd

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 09. Juni 2023 | 18:00 Uhr

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