Nach OB-Wahlen Piraten ziehen wegen Briefwahlpannen in Dresden vor Verwaltungsgericht

05. Oktober 2022, 15:00 Uhr

Weil in einem Fall Briefwahlunterlagen erst nach dem Abstimmungstag beim Wähler in Dresden ankamen, ist die Piratenpartei mit dem Betroffenen vor Gericht gezogen. Dabei geht es der Partei nach eigenen Angaben weniger um eine nachträgliche Aufarbeitung der Dresdner Oberbürgermeisterwahl. Man hoffe, mit einem Urteil bundesweit Maßstäbe für künftige Briefwahlen setzen zu können.

Die Piratenpartei begleitet juristisch einen Mann, der von Briefwahl-Problemen bei der Dresdner Oberbürgermeisterwahl im Juli 2022 betroffen war. "Dieser hatte die Briefwahlunterlagen nach dem Wahltag bekommen", beschreibt die Dresdnerin und Bundesvorsitzende der Piraten, Anne Herpertz, den Fall. Der Poststempel datierte auf den 11. Juli 2022 - einen Tag nach der Wahl. Weil der Dresdner am Wahlwochenende nicht in der Stadt war, habe er auch nicht in ein Wahlbüro gehen können, um dort zu wählen, sagte die Politikerin. Am vergangenen Freitag habe man deshalb mit diesem Vorfall Klage beim Dresdner Verwaltungsgericht eingereicht.

Dieses Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen.

Anne Herpertz Bundesvorsitzende der Piratenpartei

Die Ziele der Klage

Ziel sei nicht die Anfechtung der OB-Wahl, sondern es gehe um Regeln für künftige Wahlen. "Dieses Urteil soll bundesweit Maßstäbe bei der Briefwahl setzen", betonte Herpertz. Man behalte sich auch vor, durch weitere Instanzen zu gehen. "Die Pannen im vergangenen Jahr in Berlin und das Chaos in Dresden zeigen deutlich, dass es klarere Regeln für die Durchführung von Briefwahlen braucht, egal, ob ein Gemeinderat gewählt wird oder das Europäische Parlament." In Dresden waren vor dem zweiten Wahlgang der Oberbürgermeistwahl am 10. Juli in einigen Bezirken die Briefwahlunterlagen erst kurz vor knapp zugestellt worden.

OB-Wahl: Anfechtungen in sechs Fällen bei Landesdirektion

Die Piratenpartei hatte daraufhin einen Aufruf gestartet und Beispiele für verspätete Zustellungen der Unterlagen gesammelt. In sechs Fällen half die Partei deren Wahlanfechtung gegenüber der Landesdirektion Sachsen. "Nachdem diese Wahlanfechtungen durch die Landesdirektion zurückgewiesen wurden, unterstützen wir nun einen Betroffenen bei der Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht", erklärte der Rechtsanwalt und Justiziar der Piratenpartei Deutschland, Jens Hänsch.

Wir unterstützen nun einen Betroffenen bei der Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht.

Jens Hänsch Rechtsanwalt

Briefwahl unzureichend im Gesetz geregelt?

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes habe der Staat alle Anstrengungen zu unternehmen, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen. In Zeiten, in denen unter anderem das Berufsleben hohe Mobilität verlange, komme der Ausübung des Wahlrechtes aus der Ferne besondere Bedeutung zu, argumentiert Hänsch. "Diese hohe Bedeutung findet sich aber nicht in der aktuellen Gesetzeslage wieder, welche die Rahmenbedingung für eine Briefwahl nur unzureichend regelt."

Hilbert siegte mit sieben Prozent Vorsprung

Dirk Hilbert (UBfD) hatte im Juli im zweiten Wahlgang die Oberbürgermeisterwahl mit sieben Prozent Vorsprung gegenüber seiner stärksten Herausforderin Eva Jähnigen (Grüne) gewonnen. Wegen der Versandprobleme bei etlichen Briefwahlunterlagen schaltete die Stadt in der Woche vor der Abstimmung sogar extra ein Bürgertelefon. Für die Verzögerungen machte die Verwaltung den privaten Briefdienst Postmodern verantwortlich.

Die verspätete Zustellung von Briefwahlunterlagen in einigen Dresdner Bezirken habe keinen Einfluss auf das Ergebnis der Bürgermeisterwahl gehabt, erklärte im Nachgang der Wahlleiter der kommunalen Wahlbüros, Markus Blocher.

MDR (ama)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 05. Oktober 2022 | 16:00 Uhr

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