Juwelendiebstahl Staatsanwalt im Prozess um Grünes Gewölbe: Geständnisse lückenhaft

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden wollen das Gericht und die Staatsanwaltschaft mit Fragen an die Angeklagten die Geständnisse auf ihre Glaubwürdigkeit hin überprüfen. Die mündlich gestellten Fragen müssen nun noch am selben Tag beantwortet werden. Die Staatsanwaltschaft äußerte allerdings Zweifel an dem Prozedere und an den Geständnissen.

Die Angeklagten sitzen neben ihren Anwälten im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts vor der Verhandlung im Prozess um den Juwelenraub auf das Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss im November 2019.
Seit einem Jahr müssen sich sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren in Dresden vor Gericht verantworten. Bildrechte: dpa

Im Dresdner Juwelendiebstahl-Prozess hält die Staatsanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten für wenig glaubhaft. Die Einlassungen von fünf der sechs Angeklagten seien "zumindest lückenhaft", sagte Oberstaatsanwalt Christian Kohle am Donnerstag bei der Verhandlung im Dresdner Landgericht. Es gebe noch zahlreiche Fragen, etwa ob die mutmaßlichen Täter tatsächlich in keiner Weise von dem Diebstahl profitiert haben.

Staatsanwaltschaft: "Das hat mit Aufklärung nichts zu tun"

Bisher hätten sie mit ihren Aussagen weniger erfüllt als im Deal angekündigt, kritisiert der Staatsanwalt. Die Tatbeteiligung werde in den Geständnissen auf mehrere Schultern verteilt, um Strafmaße abzumildern. "Das hat mit Aufklärung nichts zu tun", sagte Kohle. Selbst wenn die Einlassungen stimmen sollten, werde noch immer nach zwei unbekannten Tätern und nach gestohlenen Kunstschätzen im Wert von mehr als 63 Millionen Euro gesucht. "Wieso erzählen sie nicht, wie es genau war?" Vier der sechs beschuldigten Männer im Alter von 23 bis 29 Jahren hatten bei der Verhandlung eingeräumt, am Einbruch und Diebstahl beteiligt gewesen zu sein.

Verteidigung sieht Bedingungen des Deals als erfüllt

Nach Auffassung der Verteidigung erfüllen die Geständnisse von vier der Angeklagten allerdings die Bedingungen der Vereinbarung. Es dürften nur Fragen zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses gestellt werden, nicht aber zum Verbleib der Beute oder nach weiteren Tätern. Außerdem müssten keine Dritten belastet werden. Sachaufklärung müsse außerhalb des Gerichtssaales erfolgen, sagte einer der Verteidiger von Rabieh R. Nachermittlungen seien "nur unter engen Voraussetzungen möglich" und hätten "zukünftig zu unterbleiben".

Die Kammer hatte in dem Deal mildere Strafen in Aussicht gestellt, wenn die Beschuldigten umfangreich und glaubhaft aussagen und den gestohlenen Schmuck zurückgeben. Doch die Verteidiger wollten zunächst nur schriftliche Fragenkataloge akzeptieren. Doch darauf ließ sich die Kammer nicht ein. Mündlich gestellte Fragen müssen nun noch am selben Tag beantwortet werden.

MDR (kbe)/dpa/epd

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 02. Februar 2023 | 19:00 Uhr

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