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Das Amtsgericht Dresden hat das Verfahren gegen vier Personen wegen Gründung einer Reichsbürger-Krankenkasse eingestellt. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Amtsgericht Geldstrafen für Betreiber von Reichsbürger-Krankenkasse in Dresden

09. September 2022, 06:52 Uhr

Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik Deutschland als Staats- und Gesellschaftsform ab und machen sich ihre eigenen Regeln. So war 2017 in Dresden eine dubiose Krankenkasse gegründet worden, die Mitglieder warb. Die Betreiber der illegalen Versicherung mussten sich nun vor Gericht verantworten.

Im Zuge eines Deals im Prozess um die Gründung einer illegalen Krankenkasse sind am Dresdner Amtsgericht die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldstrafen eingestellt worden. Die Rentner aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssen zwischen 600 und 2.500 Euro zahlen. Sie hatten eine untergeordnete Rolle in dem Konstrukt um die "Deutsche Gesundheitskasse" (DeGeKa) gehabt, und ihre Taten liegen fünf Jahre zurück, wie am Donnerstag der Strafrichter und die Verteidiger sagten.

Mehrfach vorbestrafter Hauptbeschuldigter

Zuvor hatten die zwei Frauen im Alter von 58 und 72 Jahren und zwei 68-jährige Männer die Vorwürfe zugegeben. Drei weitere Angeklagte waren zum Prozessauftakt in dieser Woche nicht erschienen, ihre Verfahren wurden abgetrennt. Gegen den mehrfach vorbestraften, 68 Jahre alten Hauptbeschuldigten und dessen 58-jährige Frau aus Hessen erließ der Strafrichter Sitzungshaftbefehl. Ein 57-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen fehlte wegen einer angeblichen Corona-Infektion. Alle sieben Beschuldigten werden von der Staatsanwaltschaft der Reichsbürgerbewegung zugerechnet, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt.

Fast 50 Mitglieder geworben

Laut Anklage sollen die Angeklagten ab April 2017 die "DeGeKa" mit Sitz in Dresden ohne entsprechende Genehmigung betrieben, 49 Mitglieder geworben und insgesamt 8.110 Euro an Beiträgen eingenommen haben. Das Geschäft wurde trotz Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im August 2017 noch bis zum Frühjahr 2018 weiterbetrieben.

Vor Gericht gaben die vier Angeklagten an, dass der 68-jährige Hauptbeschuldigte die Geschicke im Alleingang und selbstherrlich bestimmt habe. Sie seien teils ohne ihr Wissen als Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder geführt worden. Wer die Pläne kritisiert oder widersprochen habe, sei geächtet worden, der Mann habe ihnen "Ehrenrechte" und Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich aberkannt.

Ähnlichkeit mit rechtmäßiger Krankenkasse

Eine BaFin-Mitarbeiterin berichtete, dass Dokumente und Formulare denen der echten "Debeka" täuschend ähnlich gesehen und man dort "wahrscheinlich abgekupfert" hätten. Ein unbedarfter Verbraucher habe den Reichsbürger-Hintergrund der Kasse nicht erkennen können. Es hätte viele Anfragen gegeben, worum es sich bei der Kasse handle.

MDR (ma)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 09. September 2022 | 06:00 Uhr

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