Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

Landgericht DresdenNach Justizirrtum nun wahrer Tankstellenräuber verurteilt

22. September 2023, 05:30 Uhr

Beinahe wäre in Dresden ein 49-Jähriger für einen Tankstellenüberfall verurteilt worden, den er gar nicht begangen hatte. Indizien hatten die Ermittler in die Irre geführt. Gerettet wurde er ausgerechnet vom wahren Täter, der mit seinem Geständnis den Irrtum aufklärte. Das wurde dem 27-Jährigen jetzt bei seiner Veurteilung strafmildernd angerechnet.

Das Landgericht Dresden hat am Donnerstag einen 27-Jährigen für einen Tankstellenüberfall im März 2022 zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer befand ihn des besonders schweren und schweren räuberischen Diebstahls schuldig. Allerdings berücksichtigte sie beim Strafmaß mildernde Umstände und zwar nicht nur seine Drogenabhängigkeit, sondern auch sein Geständnis - weil er damit einen Justizirrtum aufgeklärt hat.

Indizien führten Ermittler auf falsche Spur

Diese Aufklärungshilfe sei "ein ganz dicker Pluspunkt" für den Angeklagten, erklärte der Vorsitzende Richter. Denn für die von ihm verübte Tat war ein anderer Mann verhaftet und angeklagt worden. Indizien hatten darauf hingedeutet, dass ein 49-Jähriger die Tankstelle überfiel.

Er hat die gleiche Körper- und Schuhgröße wie der wahre Täter, wohnte in seiner Nähe, sein Handy war zur Tatzeit in der selben Funkzelle eingeloggt und seine Fingerabdrücke befanden sich auf einer weggeworfenen Pappe, hinter der die Tatwaffe versteckt war. Seinen Unschuldsbeteuerungen wurde kein Glauben geschenkt.

Weitere Strafminderung möglich

Der Irrtum flog erst auf, als der drogenabhängige 27-Jährige nach zwei ähnlichen Überfällen verhaftet wurde und neben diesen beiden seinem Anwalt gleich auch noch die Tat vom März 2022 gestand. Er sagte auch im Prozess gegen den fälschlich Beschuldigten aus und sorgte damit für dessen Freispruch und Rehabilitierung.

Der Anwalt des jungen Mannes kündigte an, keine Rechtsmittel gegen das nun gefällte Urteil einzulegen. Sein Mandant wolle eine Entzugstherapie machen. Bei Erfolg kann er laut Gericht auf einen Teilerlass der Strafe hoffen.

Der zu Unrecht Beschuldigte kam nach fünf Monaten Untersuchungshaft frei. Ihm steht für diese Zeit eine Entschädigung zu. Die Summe könnte sich auf etwa 10.000 Euro belaufen.

MDR (stt)/dpa

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 21. September 2023 | 18:30 Uhr