Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

Tödliche VerletzungenTödlicher Messerangriff in Dresden: Mörder muss lebenslang ins Gefängnis

21. Mai 2021, 17:20 Uhr

Im Oktober vergangenen Jahres erschütterte eine Bluttat Dresden. Ein Mann stach mit einem Messer auf ein homosexuelles Paar ein. Mitten in der Innenstadt. Einer der beiden ist an den Verletzungen gestorben. Der andere wurde schwer verletzt. Als Täter wurde ein Syrer ermittelt, der aus islamistischen und homophoben Motiven auf das Paar einstach. Er musste sich nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dafür vor Gericht verantworten.

von MDR SACHSEN

Im Prozess um die Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden hat das Oberlandesgericht ein Urteil gefällt. Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis. Der 21 Jahre alte Mann hatte im Oktober 2020 auf zwei Männer eingestochen. Einer von beiden war an den Verletzungen gestorben, der Zweite lebensgefährlich verletzt worden. Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats.

Der Staatsschutzsenat sehe zudem eine besondere Schwere der Schuld. Zudem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet - das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Mit dem Urteil folgte der Senat am Oberlandesgericht Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert.

Lebenslange Haft und SicherungsverwahrungEine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, also grundsätzlich ein Leben lang. Nach frühestens 15 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit laut Strafgesetzbuch fünf Jahre.

Wird allerdings vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, so kann der verurteilte Täter nur in Ausnahmefällen schon nach 15 Jahren freikommen - etwa wenn er oder sie sehr alt oder sehr krank ist.

Die härteste Strafe der deutschen Justiz ist lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Wird eine solche Strafe angeordnet, verbleibt der Täter oder die Täterin auch nach dem Verbüßen der Freiheitsstrafe in staatlichem Gewahrsam. Voraussetzung ist, dass er oder sie weiterhin eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellt. Ziel der Sicherheitsverwahrung ist vor allem, die Allgemeinheit vor der andauernden Gefahr zu schützen.

Islamistische Gesinnung und Homophobie als Motiv

Die beiden Männer im Alter von 55 beziehungsweise 53 Jahren aus Krefeld in Nordrhein-Westfalen waren als Touristen in Dresden unterwegs gewesen. Das Motiv für die Tat sieht die Bundesanwaltschaft in der radikal-islamistischen Gesinnung des Angeklagten. Er habe die Homosexualität als "schwere Sünde" betrachtet und das Paar mit dem Tod bestrafen wollen.

Vor Gericht hatte sich der Angeklagte nicht dazu geäußert. In einem Gespräch mit einem Gutachter hatte er die Tat zugegeben und erklärt, "Ungläubige" töten zu wollen.

Kundgebungen angemeldet

Zum Prozesstag am Freitag wollen sich mehrere Gruppen aus der linken und queeren Szene versammeln. So soll am Vormittag vor dem Oberlandesgericht eine Kundgebung stattfinden und am Nachmittag am Tatort. Am Abend veranstaltet zudem der Verein Christopher Street Day (CSD) Dresden eine Kundgebung unter dem Motto "Keine Stille und kein Totschweigen."

Der CSD Dresden hatte bereits im November 2020 eine Mahnwache für die Opfer der Gewalttat organisiert und von der Stadt einen Gedenkort für die Opfer gefordert, etwa eine Gedenktafel oder eine künstlerische Umsetzung.

Bundesanwaltschaft fordert Erwachsenenstrafrecht

Der Angeklagte Abdullah al-H. H. soll nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt werden. Sie hatte die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert. Zum Tatzeitpunkt war der Syrer 20 Jahre alt.

Der Verteidiger Peter Hollstein plädierte für die Anwendung von Jugendstrafrecht. Damit würde sich die Zeit bis zur Prüfung einer Sicherungsverwahrung verkürzen. Der Verteidiger sagte, die Tat sei eine Einzeltat eines Einzeltäters gewesen und H. sei nicht Teil einer organisierten Struktur.

Abdullah H.: Vorbestrafter Gefährder

Der 21-Jährige ist vorbestraft und war 2017 vom Landeskriminalamt als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Er hatte bereits vor der Tat eine Gefängnisstrafe abgesessen und war erst fünf Tage vor dem Messerangriff aus der Haft entlassen worden.

Die Tat hat am 4. Oktober 2020 stattgefunden. Das Urteil soll am 21. Mai 2021 verkündet werden. Bildrechte: xcitepress

Als Gutachter hatte der forensische Psychiater Norbert Leygraf im Prozess ausgesagt, es sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Abdullah H. aufgrund einer fest in seiner Persönlichkeit verankerten radikal-islamistischen Überzeugung und Handlungsbereitschaft erneut schwere Straftaten bis hin zur Tötung begehen könnte, wenn er die Möglichkeit dazu habe.

Der Angeklagte wird vom Gutachter mangels Hinweisen auf eine psychische Erkrankung oder seelische Beeinträchtigung als schuldfähig angesehen.

Quelle: MDR/jh/epd

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 21. Mai 2021 | 19:00 Uhr