Naturschutz Verbot fürs Boofen endet: Was ist in der Sächsischen Schweiz erlaubt?

15. Juni 2022, 15:09 Uhr

Das Boofen in der Sächsischen Schweiz hat bei Bergsteigern Tradition. In den letzten Jahren ist das Freiübernachten aber vor allem im Nationalpark zu einer Belastung für Natur und Umwelt geworden. Um Flora und Fauna zu schützen, hat die Nationalparkverwaltung das Boofen für einen bestimmten Zeitraum untersagt. Am Donnerstag endet die Frist.

Das Boofen - also das Freiübernachten in der Sächsischen Schweiz - ist ab Donnerstag wieder erlaubt. Das teilte die Nationalparkverwaltung auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Die temporäre Sperrung der Übernachtungsstellen im Nationalpark Sächsische Schweiz galt für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 15. Juni. Generell ist das Übernachten in der Natur im Nationalpark weiterhin nur für Klettersportler und an einer von 58 ausgewiesenen Stellen erlaubt. Auch im Landschaftsschutzgebiet sei das Boofen gestattet - allerdings bestehte weiterhin ein Lagerfeuerverbot, so die Nationalparkverwaltung. Ab sofort soll es ein zeitweiliges Verbot in jedem Jahr geben.

Illegales Übernachten zerstört Natur

Das Hauptproblem ist, so Nationalparkverwaltung, das illegale Übernachten außerhalb der offiziell gekennzeichneten Boofen. Laut Statistik macht dies etwa die Hälfte der jährlichen Übernachtungen aus. "Gerade von diesen gehen besondere Störwirkungen aus", erklärt der Nationalpark. Mit Schlafsäcken und Hängematte wird mitten im Wald oder auf Felsriffen im Schutzgebiet campiert. Menschen ziehen mit Musikboxen durch die Natur, es wird Feuer gemacht. Seit 2018 habe es über 20 Waldbrände durch illegale Lagerfeuer gegeben.

Vogelschutz durch Übernachtungsverbot

Das Naturschutzgebiet soll durch das zeitweise Verbot von Übernachtungen deutlich beruhigt werden, erklärte die Parkverwaltung. Geschützte Tierarten hätten ihren natürlichen Lebensraum in den Fels- und Waldgebieten des Nationalparks wieder besiedeln können und für die Aufzucht der Jungtiere genutzt. Besonders bei den streng geschützten Großvogelarten wie Wanderfalke und Schwarzstorch seien in den vergangenen Jahren immer weniger Jungvögel durchgekommen. Einzelne Stellen für das Boofen könnten aus Artenschutzgründen allerdings auch länger als bis Mitte Juni gesperrt bleiben, zum Beispiel, wenn in der Nähe noch Vögel brüten und diese gestört werden könnten. Die konkreten Auswirkungen des Verbots sollen 2025 evaluiert werden.

Kein Ticketsystem

Das ursprünglich angekündigte Ticketsystem zum Freiübernachten sei vom Tisch, hieß es. Die bisherigen Pläne des sächsischen Umweltministeriums sahen eine Online-Reservierung vor. Dabei wäre pro Nacht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen verfügbar gewesen. Der Sächsische Bergsteigerbund hatte dies abgelehnt und als Gegenvorschlag ein temporäres Verbot ins Spiel gebracht.

MDR (bj)

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