Amtsgericht Pirna Nach Vorfall bei Corona-Protest: 3.600 Euro Geldbuße für LKA-Beamten

Die Empörung Mitte Dezember 2021 war groß: Bei Corona-Protesten soll sich ein LKA-Beamter, der privat auf einer Demo in Pirna gegen staatliche Corona-Einschränkungen protestierte, einem Polizeikollegen widersetzt haben. Gegen den Mann wurde ermittelt. Am Montag musste er nun vor dem Amtsgericht Pirna die rechtlichen Konsequenzen hinnehmen.

Das Amtsgericht in Pirna
Im Amtsgericht Pirna musste sich am Montag ein suspendierter LKA-Beamter verantworten, der als Privatmann bei Corona-Protesten mit Polizei-Kollegen aneinandergeraten sein soll. (Archivfoto) Bildrechte: dpa

Das Amtsgericht Pirna hat am Montag das Verfahren gegen einen suspendierten LKA-Beamten gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Das sagte Amtsgerichtsdirektor Alexander Klerch MDR SACHSEN. Der Angeklagte wurde also nicht verurteilt, sondern mit einem Bußgeld in Höhe von 3.600 Euro belegt. Der Beamte war als Privatperson Mitte Dezember 2021 bei Corona-Protesten gegen die staatlichen Schutzregeln aufgefallen und festgenommen worden, nachdem er sich Anweisungen eines Polizeikollegen aus Niedersachsen, einem Bereitschaftspolizisten, widersetzt hatte.

Nach Bekanntwerden des Vorfalls war der Mitarbeiter des Landeskriminalamts Sachsen (LKA) von seinen Dienstaufgaben entbunden und suspendiert worden. Sein Dienstherr hatte das dienstrechtliche Verfahren gegen ihn eröffnet. Beim Strafmaß jetzt in Pirna sei auch das Disziplinarverfahren mit berücksichtigt worden, erklärte Amtsgerichtsdirektor Klerch, ebenso wie das Verhalten des Mannes, der "Einsicht gezeigt und sein Verhalten als falsch" beurteilt habe.

Was passiert nach dem Richterspruch?

Das disziplinarrechtliche Verfahren gehe erst los, wenn das juristische Verfahren abgeschlossen ist, sagte LKA-Sprecher Tom Bernhardt auf Nachfrage. Aus dem Staatsdienst entfernt würden Beamte laut Gesetz erst nach Verurteilung mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr. Der suspendierte Beamte müsse nun sehen, ob eine Degradierung, Versetzung oder ein Verweis erfolgten. Das Grundgehalt beziehe er während der Freistellung weiter.

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MDR (kk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 13. März 2023 | 19:00 Uhr

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