Oberverwaltungsgericht Inszenierter Pranger-Prozess gegen Habeck in Heidenau bleibt verboten

15. August 2022, 18:05 Uhr

Die "Freien Sachsen" haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in den Fokus genommen. Im Internet kursiert ein Video, in dem auf eine mögliche Entführung des Grünen-Politikers angespielt wird. Ein inszenierter Schauprozess bleibt verboten. Die Entscheidung der Versammlungsbehörde versuchte die rechtsextreme Kleinstpartei über das Verwaltungsgericht in Dresden zu kippen – und scheiterte. Als letzte Instanz hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht das Verbot bestätigt.

Die von der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" geplante Inszenierung eines Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bleibt verboten. Nachdem das als eine Art Straßentheater gedachte Vorhaben sowohl von der Versammlungsbehörde als auch vom Dresdner Verwaltungsgericht untersagt worden war, bestätigte am Montag auch das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen das Verbot. Sein Beschluss sei unanfechtbar, teilte es mit.

Das Stück sollte am Montagabend auf einer Kundgebung der "Freien Sachsen" auf dem Marktplatz in Heidenau aufgeführt werden. Im Kern sollte es darum gehen, Habeck den Prozess zu machen und an einen Pranger zu stellen. Dabei sollte eine Puppe den Grünen-Politiker darstellen.

Straßentheaterstück "Habecks Prozess" schon mehrfach untersagt

Das OVG folgte damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom vergangenen Freitag. Das Straßentheaterstück "Habecks Prozess" sollte bereits bei einer Versammlung am 8. August gezeigt werden. Aber es war da bereits behördlich untersagt worden. Gegen ein Video, das für die Aktion werben sollte, ist bereits das Bundeswirtschaftsministerium vorgegangen.


Gerichte sehen öffentliche Sicherheit gefährdet

Das Gericht in Dresden begründete seine Entscheidung damit, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch eine derartige Inszenierung gefährdet sei. Minister Habeck werde durch die geplante Darstellung zudem herabgewürdigt. Außerdem sei möglicherweise der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens erfüllt, weil eine Entführung Habecks inszeniert werden sollte. Weiter heißt es in der Begründung, dass das Theaterstück zur Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens aufstacheln und die Menschenwürde anderer verletzen könnte. Der Argumentation schlossen sich die Richter in Bautzen an.

OVG: Vorhaben erinnert an Selbstjustiz

Das Verbot kann nach OVG-Ansicht nicht darauf beschränkt werden, etwa das Zeigen eines Prangers zu untersagen. Dies gelte ebenso für das "Abspielen einer Audiodatei über die Verkündung eines vorgefertigten Urteils oder eine Verurteilung, die an Willkürakte oder Selbstjustiz durch 'das Volk' erinnert" oder das "Verlesen einer der Versammlungsbehörde zuvor in Kopie zu übergebenden Anklageschrift unter Nutzung eines Tischs und eines Stuhls".


Die "Freien Sachsen" hatten geplant, dass die Person, die Robert Habeck im Theaterstück darstellen sollte, als Gefangener in einem Lieferwagen gezeigt wird. Die Person sollte mit einem orangefarbenen Overall gekleidet, in Handschellen gekettet und mit einem Sack über dem Kopf auftreten.

Rechtsextreme berufen sich auf Meinungsfreiheit

Die Versammlungsbehörde hatte das geplante Straßentheater schon im Vorfeld untersagt. Die "Freien Sachsen" hatten daraufhin einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht gestellt. Laut Gericht monierten die Antragsteller, dass das Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit verletze. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden können die "Freien Sachsen" noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Rechte wollen von Energiekrise und Gasumlage politisch profitieren

Die rechtsextremen "Freien Sachsen", die in der Vergangenheit die Corona-Proteste angeheizt haben, nutzen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes die aktuelle Energiekreise und die massive Preissteigerung, um davon zu profitieren.

Wirtschaftsminister Robert Habeck steht dabei im Mittelpunkt, nicht zuletzt wegen der am Montag verkündeten Höhe der Gasumlage. "Extremistische Parteien wie z.B. die 'Freien Sachsen' verfolgen dabei erkennbar das Ziel, von den sozialen Abstiegsängsten der Bürger bzw. dem 'sozialen Sprengstoff', der durch die rapide steigenden Lebenshaltungskosten hervorgerufen wird, zu profitieren", so die Verfassungsschützer. "Entsprechende Ängste und Sorgen der Bevölkerung werden für die eigene verfassungsfeindliche Agenda instrumentalisiert." Das Landesamt warnt davor, sich von den Rechtsextremen "vor den Karren" spannen zu lassen.

MDR (phb, dkö)/epd/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten aus dem Regionalstudio Dresden | 15. August 2022 | 15:30 Uhr

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