Höhere Kitabeiträge geplant Eltern in Dresden sollen mehr für Kinderbetreuung zahlen
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Neben gestiegenen Benzinpreisen, höheren Strom und Gaspreisen sollen Eltern in Dresden schon bald auch mehr Geld für die Kinderbetreuung bezahlen. Die Stadt plant nach eigenen Angaben, die Beiträge ab 2022 zu erhöhen. Betroffen sind nahezu alle kommunalen Einrichtungen. Der Dresdner Stadtrat muss der Plänen aber noch zustimmen.

Die Preise in Kitas, Horten und Kinderkrippen sollen nach den Plänen der Stadtverwaltung steigen. In Kraft treten soll die sogenannte neue Elternbeitragssatzung ab September 2022, teilt die Stadt am Donnerstag mit. Die Gebühren steigen danach in allen Bereichen. Bei den Kinderkrippen am meisten. Hier erhöht sich der Beitrag von 216 Euro auf 261 Euro. Also 45 Euro mehr im Monat. Begründet wird das damit, dass sich in den Krippen der Betreuungsschlüssel verbessert hat. Statt sechs Kinder, die bislang auf einen Betreuer kamen, sind es jetzt fünf Kinder. Mehr Personal sorge für steigende Betriebskosten.
Mit dem Vorschlag der Verwaltung soll der Bemessungssatz in Kindergärten um 25 Prozent steigen, in Horten um 30 Prozent und in Horten an Förderschulen um 25 Prozent. Das heißt, Eltern zahlen für einen Kindergartenplatz statt bisher 155,92 Euro dann 156,37 Euro, für einen Hortplatz statt bislang 86,79 Euro künftig 100,69 Euro und der Beitrag für einen Hortplatz an Förderschulen soll sich von 115,19 Euro auf 125,36 Euro erhöhen.
Personal- und Sachkosten sorgen für Anstieg
Die Verwaltung begründet die Beitragserhöhung mit der Anpassung von Personal- und Sachkosten in den Dresdner Kitas und Horten. Die letzte Anhebung der Gebühren für die Kinderbetreuung hatte es laut Stadt 2018 gegeben.
Stadtrat muss noch zustimmen
Der neuen Elternbeitragssatzung der Verwaltung muss erst der Stadtrat noch zustimmen. Der wird voraussichtlich Ende Januar 2022 in seiner Sitzung darüber entscheiden. Fällig würden die neuen Gebühren ab September 2022. Die Verwaltung schlägt auch vor, die Festsetzung der Elternbeiträge automatisch auf Grundlage der veröffentlichten Betriebskosten des Vorjahres vorzunehmen, wodurch jährlich eine moderate und kontinuierliche Anpassung der Elternbeiträge an die Personal- und Sachkosten möglich wäre.
Quelle: MDR/dst
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | Regionalreport | 18. November 2021 | 16:30 Uhr