Urteil Frauke Petry bekommt kein Geld von Spiegel-Journalistin

Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry bekommt keine Entschädigung von einer Spiegel-Journalistin. Das hat das Dresdner Oberlandesgericht entschieden. Danach darf die Journalistin ihr Buch über die AfD weiterverkaufen, nur einzelne Passagen müssen entfernt werden. Petry hatte den Droemer-Verlag verklagt, weil sie sich in manchen Passagen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

Frauke Petry
Im Prozess zwischen der früheren AfD-Bundesvorsitzenden und der Spiegel-Journalistin und Autorin Melanie Amann ist nun ein Urteil vor dem Dresdner Oberlanesgericht gefällt worden. Demnach erhält Petry keine Entschädigung von Amanns Verlag. Bildrechte: dpa

Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry bekommt keine Entschädigung von einer Spiegel-Journalistin. Das sieht unter anderem ein Urteil vor, das am Dienstag vor dem Dresdner Oberlandesgericht verkündet wurde.

Petry wollte Entschädigung und Verbreitung von Buchpassagen unterbinden

Die Spiegel-Journalistin Melanie Amann hatte 2017 ein Buch über die AfD veröffentlicht. Petry hatte sich an einzelnen Passagen darin gestört und Melanie Amann und den Droemer-Verlag verklagt, unter anderem auf 50.000 Euro Entschädigung. Frauke Petry wollte zudem die Weiterverbreitung von bestimmten Passagen unterbinden.

Frauke Petry
Frauke Petry hatte im Prozess gegen die Autorin und Spiegel-Journalistin Melanie Amann in Teilen das Nachsehen. Unter anderem ging es um Details der Beschreibung einer Puzzleszene zwischen Petry und ihrem Ex-Mann. Petry monierte beispielsweise, mitgepuzzelt zu haben. Bildrechte: dpa

Beispielsweise störte sich Frauke Petry daran, dass Amann in ihrem Buch zwei Puzzle beschreibt, die auf Tonpapier aufklebt und gerahmt in Petrys Haus an der Wand hingen. Dieses Puzzle hätte Petrys Ex-Mann zusammengelegt, schreibt die Autorin Amann. Petry prangerte das als falsche Tatsachenbehauptung an, weil auch sie mitgepuzzelt habe und durch diese Beschreibung ein falsches Charakterbild als ungeduldige Person von ihr gezeichnet werde. So zumindest begründete Frauke Petrys jetziger Ehemann und Rechtsanwalt Marcus Pretzell bei der mündlichen Verhandlung Anfang März die Kritik an der entsprechenden Textpassage. Das Oberlandesgericht in Dresden überzeugte diese Argumentation jedoch nicht, die Äußerung darf entsprechend des Urteils wiederholt werden.

Schilderungen aus Innenleben der AfD bleiben unter Androhung von Ordnungsgeld untersagt

Andere Passagen allerdings dürfen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro nicht mehr verwendet werden. Inhaltlich geht es dabei beispielsweise um Schilderungen aus dem Innenleben der AfD im Jahr 2015, die nahelegten, dass Petry mit Extremisten wie Björn Höcke gemeinsame Sache gemacht habe, um sich Mehrheiten zu sichern. Für diese Behauptung konnte die Journalistin in der mündlichen Verhandlung keine Beweise vorlegen, sie berief sich auf Informationen aus Parteikreisen. Der Richter am Oberlandesgericht schätzte diese Äußerungen deshalb als falsche Tatsachenbehauptung ein.

Petry bleibt auf Verfahrenskosten sitzen, Richter sieht keine Grundlage für Entschädigung

Nichtsdestotrotz konnte Frauke Petry in der mündlichen Verhandlung nicht darlegen, inwiefern sie durch das Buch großen Schaden erlitten habe. Schon in der Verhandlung hatte der Richter deshalb deutlich gemacht, dass er für eine Entschädigungszahlung keine Grundlage sieht. Entsprechend sieht das am Dienstag verkündete, rechtskräftige Urteil keine Entschädigung für Frauke Petry vor. Im Gegenteil muss die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete einen Großteil der Verfahrenskosten zahlen.

Streit um Abverkauf von Büchern schwelt weiter

Auf Nachfrage von MDR SACHSEN sagte der Richter am Oberlandesgericht, dass das Buch auch nach der Urteilsverkündung am Dienstag weiterverkauft werden darf. Es sei bei der Klage auf Unterlassung durch Frauke Petry nicht beantragt worden, Restbestände aus dem Verkauf zu nehmen. Entsprechend sei nicht darüber entschieden worden, so der Richter. Der Anwalt von Frauke Petry teilte MDR SACHSEN jedoch auf Nachfrage mit, dass seiner Meinung nach ein Weiterverkauf des Buches nun untersagt sei.

In der mündlichen Verhandlung hatten sich Petry und Amann zunächst auf einen Vergleich geeinigt, diesen hatte Petry jedoch später widerrufen. Gegen das aktuelle Urteil kann keine Revision eingelegt werden.

MDR (Daniela Kahls)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 29. März 2023 | 06:00 Uhr

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