Übernachten im Freien Boofen in der Sächsischen Schweiz: Übernachtungsverbot beginnt

01. Februar 2023, 12:53 Uhr

Klettern und Boofen gilt als beliebte Freizeitbeschäftigung in Sachsen - insbesondere in der Sächsischen Schweiz. Doch die Nationalparkverwaltung schlägt schon seit geraumer Zeit Alarm: Immer mehr Menschen nutzen die Boofen unerlaubt oder verhalten sich in der Natur störend und rücksichtlos. Seit 1. Februar greift deshalb eine eher neue Regelung: das zeitweise Übernachtungsverbot.

Seit Mittwoch erhält die Natur im Nationalpark Sächsische Schweiz eine Schonfrist. Dann sind die sogenannten Boofen bis Juni gesperrt - die Freiübernachtungsflächen für Kletterer können also nicht genutzt werden. Die Regelung war im Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten und dient der Nationalparkverwaltung zufolge dem Naturschutz.

Zu viele Übernachtungen und Störungen in der Natur

Eigentlich ist das Übernachten im Nationalpark, egal ob im Zelt oder im Freien, ganzjährig untersagt. Einzige Ausnahme dieser Regel ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen in der Sächsischen Schweiz. Aber auch nur, soweit dies im Zusammenhang mit dem Klettern geschieht. "Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten. Neben dem Fäkalien- und Erosionsproblem wächst auch die Zahl derer, die Feuer machen, mit Musikboxen die nächtliche Ruhezeit in der Natur stören und Müll hinterlassen", bemängeln der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV Sachsen), der BUND Sachsen und die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz in einer gemeinsamen Erklärung.

Doch soziale Medien und Apps bewerben und erleichtern heutzutage das Auffinden der Boofen und regen immer mehr Menschen an, im Nationalpark unabhängig vom Klettersport zu übernachten.

DAV Sachsen, BUND Sachsen, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

Zudem würden immer mehr Menschen nicht mehr die vorgesehenen, zugelassenen Boofen nutzen, sondern mit Schlafsäcken oder Hängematten illegal im gesamten Nationalpark übernachten. "Dabei sind die Plateau- und Rifflagen besonders beliebt. Eine großflächige Beunruhigung sensibler Bereiche ist die Folge", heißt es weiter.

Wie weiter mit dem Übernachtungsverbot?

Mit der aktuellen Regelung erhofft sich die Nationalparkverwaltung gemeinsam mit den Naturschutz-,Tourismus- und Bergsportverbänden, dass sich die Störungen während der wichtigen Brut- und Setzzeit vieler Tiere deutlich verringern. Ob das wirklich funktioniert, soll eine Projektgruppe in den nächsten Jahren prüfen. Gemeinsam wolle man Lösungen finden, die "nach Ablauf der jetzt geltenden Regelung ab 2026 das Boofen dauerhaft auf ein naturverträgliches Maß bringen können", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Erste Maßnahmen greifen

Zufrieden zeigen sich Nationalparkverwaltung sowie Naturschutz-, Tourismus- und Bergsportverbände mit den bislang eingeführten Maßnahmen, die die illegalen Übernachtungen eindämmen sollten: "Die deutliche Aufstockung der Nationalparkwacht im letzten Jahr führt zu der gewünschten höheren Präsenz der Ranger auf der Fläche." Dadurch könne die Nationalparkverwaltung die Einhaltung der neuen, aber auch der bisher geltenden Vorschriften, besser kontrollieren.

Was ist Boofen und welche Fristen gelten aktuell? Boofen ist eine Sonderform des Biwak oder der Freiübernachtung - zumeist in Überhängen im Fels. Es ist insbesondere bei Kletterern beliebt.

Vom 1. Februar bis zum 15. Juni sind zum Schutz der Natur alle Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz gesperrt. Einzelne Boofen können aber auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies für den Artenschutz notwendig ist.

Die Regelung zum jährlichen zeitweisen Verbot, im Nationalpark Sächsische Schweiz im Freien zu übernachten (Boofen), ist am 20.05.2022 in Kraft getreten und zunächst bis 2025. Quelle: Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

MDR (sho/pri)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 27. Januar 2023 | 15:30 Uhr

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