Eine Familie spaziert auf dem Deich entlang, links von ihnen liegt das Meer.
Erholung mit der Familie, wie hier am Strand, soll allen zugänglich gemacht werden. Der Freistaat Sachsen hilft deshalb einkommensschwächeren Familien bei der Urlaubsfinanzierung. Bildrechte: imago images/Kirchner-Media

Ferien Sachsen fördert Urlaub von einkommensschwachen Familien

15. Mai 2023, 05:10 Uhr

Abstand vom Alltag gewinnen, Energie auftanken, neue Erfahrungen sammeln und dabei sich selbst besser kennenlernen - für all das kann ein Urlaub sorgen. Vor allem Familien sollten davon profitieren können, doch leider scheitert es oft am Geld. Der Freistaat Sachsen stellt deshalb finanzielle Hilfe für den Urlaub einkommensschwacher Familien bereit, die beantragt und nach der Reise ausgezahlt werden kann.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat im aktuellen Haushalt 600.000 Euro für die Urlaubsförderung von einkommensschwachen Familien bereitgestellt. So kann das Haushaltkonto nach dem Urlaub wieder aufgefüllt werden. Bis zu neun Euro können pro Tag und pro Person erstattet werden. Im Jahr 2021 wurden laut Ministerium 947 Familien durch die Maßnahmen zur Familienerholung unterstützt.

Im Freistaat Sachsen lebten im Jahr 2020 laut Mikrozensus etwa 497.700 Familien, darunter ca. 125.600 alleinerziehende Elternteile mit Kindern. Zwei Drittel dieser Alleinerziehenden mussten mit einem monatlichem Nettoeinkommen unter 2.000 Euro auskommen. Auch etwa 3,2 Prozent aller Familien mit zwei Elternteilen hatten nur ein geringes Nettoeinkommen zur Verfügung.

Wer erhält die Urlaubsförderung?

Das Ganze richtet sich an alle Elternpaare und Alleinerziehende mit Kindern bzw. Pflegekindern, deren Nettoeinkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Außerdem spielen verschiedene andere Aspekte für die Höhe der Urlaubsförderung eine Rolle, wie z.B. Anzahl und Alter der Kinder.

Mithilfe des Zuschussrechners der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung (BAG Familienerholung) kann schon vor der eigentlichen Antragstellung geprüft werden, inwiefern die eigene Familie für eine Urlaubsförderung infrage kommt. Falls ja, dann sollte vor dem Urlaub die Beantragung samt Einsendung der Nettoeinkommensnachweise erfolgen – geschieht das rechtzeitig, kriegt man sogar noch vor Urlaubsantritt Bescheid, ob dieser bezuschusst wird.

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Welche Voraussetzungen müssen Familien für eine Urlaubsförderung erfüllen?

Neben dem Nettoeinkommen gibt es noch weitere Bedingungen: Der Urlaub sollte mindestens sieben und höchstens 14 Tage lang sein. Längere Reisen sind auch möglich, es werden aber nur bis zu 14 Tage bezuschusst. Der Erholungsort sollte außerdem in Deutschland liegen.

Die Antragsstelle prüft außerdem, inwiefern die gebuchte Einrichtung für einen Familienurlaub geeignet ist. Wer hier sichergehen will, dass es passt, kann eine der mehr als 80 Familienferienstätten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wählen. Dort gibt es in der Regel auch vielfältige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder.

Wo kann der Antrag auf Urlaubsförderung gestellt werden?

Die erforderlichen Dokumente gibt es entweder als Vordrucke bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder bei den Familienverbänden in Sachsen oder online. Nach dem Urlaub muss dann noch ein Antragsdokument samt Rechnungen eingereicht werden.

Gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Familien?

Der Freistaat Sachsen bietet zur Flucht aus dem Alltagsstress auch noch den Familienpass an. Er ist auf Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich und gedacht für Eltern mit mindestens drei Kindern, für Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern oder für Eltern mit einem schwerbehinderten Kind. Der Ferienpass berechtigt ein ganzes Jahr lang zu kostenfreiem Eintritt zu vielen sächsischen Museen, Sammlungen, Schlössern, Burgen und Gärten.

Kinder spielen im Deutschen Hygnienemuseum Dresden.
Der Ferienpass gilt unter anderem im Hygienemuseum in Dresden. Hier gibt es das ganze Jahr über eine Ausstellung speziell für Kinder: das Kinder-Museum "Welt der Sinne". Bildrechte: Ostdeutsche Sparkassenstiftung/Uwe Tölle

Die Fakten auf einen Blick • für Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen
• Urlaub mind. sieben bis max. 14 Tage
• Erholungsort in Deutschland, am besten in einem der Familienferienstätten des BMFSFJ
• bis zu 9 Euro pro Familienmitglied pro Tag

MDR (rha)

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