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Wenn die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt, dürfen die Wälder meist gar nicht mehr betreten werden. Das letzte Wort hat dabei die Kommune. Bildrechte: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

FAQ WaldbrandgefahrWas ist in welchen Wäldern Sachsens erlaubt?

05. August 2022, 14:11 Uhr

Waldbrände, Trockenheit, Hitze: Sachsen hat für Regionen in drei Landkreisen und Dresden die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen, viele Wälder dürfen deswegen nicht mehr betreten werden. Was heißt das im Detail? Wo ist was erlaubt und was ist unter hohen Strafen verboten? Die wichtigsten Antworten von MDR SACHSEN.

Die Sächsische und die Böhmische Schweiz brennen, Waldbrandgefahren sind präsent und einige Regionen haben das Betreten ihrer Wälder verboten. Doch was heißt ein Betretungsverbot? Warum dürfen manche Wälder bei höchster Gefahrenstufe trotzdem besucht werden? Und was ist im Wald immer und grundsätzlich verboten? Das erklärt diese Analyse.

Was ist ein Betretungsverbot für Wälder?

Laut Sächsischem Waldgesetz besteht zum Zwecke der Erholung im sächsischen Wald ein freies Betretungsrecht – jeder darf den Wald nutzen. Dieses Recht kann jedoch durch die Landkreise oder Kommunen eingeschränkt werden. Einige Kommunen, wie der Landkreis Nordsachsen, der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Stadt Dresden haben dies mit einer Allgemeinverfügung getan – mit unterschiedlichen Bedingungen. Das erklärte der Staatsbetrieb Sachsenforst auf MDR-Anfrage.

Wann werden Waldbesuche verboten?

Laut Sachsenforst könnten die unteren Forstbehörden bei den Waldbrandgefahrenstufen vier (hohe Waldbrandgefahr) und fünf (sehr hohe Waldbrandgefahr) die Sperrung ihrer Wälder anordnen. Dies erlaube das sächsische Waldgesetz. Ziel sei der Schutz des Waldes und der Waldbesucher vor Waldbränden. "In der Regel wird mit einer Allgemeinverfügung bei Waldbrandwarnstufe 4 der Besuch der Wälder teilweise eingeschränkt", erklärte Dr. Carolin Werthschütz, Sprecherin des Sachsenforsts. Besucher dürften in diesem Fall nur öffentliche Wege und ausgewiesene Parkplätze benutzen. Bei Waldbrandwarnstufe 5 würden die Wälder von den Kommunen oft komplett gesperrt. Je nach Allgemeinverfügung könnten Ausnahmen (zum Beispiel für Waldbesitzer und von ihm beschäftige Personen) genehmigt werden.

Welche Wälder dürfen noch betreten werden?

  • Kein Wald im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, unabhängig von der Waldbrandwarnstufe.
  • Kein Wald in Teilen des Landkreises Nordsachsen sowie kein Wald in Dresden – bei Waldbrandstufe 5.
  • Nur öffentliche Wege in Teilen des Landkreises Nordsachsen sowie in Dresden – bei Waldbrandwarnstufe 4.
  • Alle Wälder im Landkreis Meißen und Landkreis Bautzen – trotz Waldbrandstufe 5
  • Alle anderen Wälder in Sachsen
  • Welche Waldbrandwarnstufe gilt und welche Regionen betroffen sind, kann tagesaktuell auf Karte zur Waldbrandgefährdung (mais.de) eingesehen werden
  • Die Allgemeinverfügungen von Dresden, Nordsachsen und dem Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge gibt es hier.

Dürfen Hundebesitzer noch in den Wald?

Im Rahmen der geltenden ähnlich lautenden Allgemeinverfügung in Nordsachsen und Dresden dürfen Hundebesitzer auch bei Warnstufe 4 noch im Wald spazieren. Allerdings dürfen nicht nur die HundehalterInnen auch die Hunde selbst die Waldwege nicht verlassen.

Bei Warnstufe 5 heißt es in Nordsachsen und Dresden: Niemand darf mehr in den Wald, keine Menschen, Hunde, Pferde. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gilt das unabhängig von der Warnstufe (siehe oben) bis auf Widerruf.

Droht Ihnen eine Strafe, wenn Hunde den Weg verlassen?

"Nein, es droht keine Strafe, wenn Hunde den Weg verlassen", heißt es von der Stadt Dresden. "Da man den Hund jedoch nicht zurückholen darf, ist es ratsam den Hund an der Leine zu führen. Unabhängig davon sollen Hunde die Wege aber ohnehin nicht verlassen, da sie zum Beispiel Waldtiere stören oder gar jagen."

Welche Strafen drohen, wenn Wälder illegal betreten werden?

Wegen des hohen Risikos für die Wälder und hoher menschlicher, natürlicher und finanzieller Kosten im Falle eines Waldbrandes drohen bei Verletzung des Betretungsverbotes für Wälder hohe Strafen. Der Landkreis Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Dresden haben Strafen von 2.500 Euro bis 10.000 Euro veranschlagt. Kontrolliert wird dies laut Sachsenforst durch die Ordnungsämter und die Unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Wird zwischen öffentlichem und privatem Wald unterschieden?

Nein. "Die Allgemeinverfügung gilt unabhängig von den Waldeigentumsarten", erklärt Sachsenforst-Sprecherin Werthschütz.

Wie wird die Waldbrandgefahr vorausgesagt?

Mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 hat Sachsen den bundesweit einheitlichen Waldbrandgefahrenindex eingeführt, der vom Deutschen Wetterdienst (DWD) entwickelt wurde. In Sachsen gibt es derzeit 31 mit den Forstbehörden abgestimmte Vorhersageregionen.

Für die jeweils zugeordneten Gemeinden berechnet der hoheitlich zuständige Waldbrandwarndienst des DWD täglich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe. Für die Ausweisung der Waldbrandgefahrenstufen werden Bodenauflage, Bodenfeuchte, Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur, Luftfeuchte und der Niederschlag einbezogen. Hier können die Waldbrandwarnstufen tagesaktuell eingesehen werden.

Warum dürfen die Wälder in den Kreisen Bautzen und Meißen trotz hoher Gefährdung trotzdem besucht werden?

Das Recht, sich im Wald frei zu bewegen, kann nur per Allgemeinverfügung der Kommunen eingeschränkt werden. Für die Landkreise Bautzen und Meißen gibt es diese Verfügung bislang nicht.

Was ist im Wald immer verboten?

Offenes Feuer, Grillen und Rauchen ist in Wäldern in Sachsen grundsätzlich untersagt (§ 15 SächsWaldG). Offene Feuer dürfen nur im Abstand von 100 Metern zum Wald entzündet werden. Verboten sind auch Himmelslaternen (auch als Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen oder Himmelsfackeln bezeichnet), es droht eine Strafe bis 1.000 Euro.

Auch Motorfahrzeuge haben im Wald nichts zu suchen und sind laut Waldgesetz untersagt (§ 11 SächsWaldG). Der Sachsenforst fordert Zufahrtswege frei zu halten, "da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sind und der Holzabfuhr dienen".

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MDR (kt)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 03. August 2022 | 16:30 Uhr