Justiz Statt Geldstrafe ins Gefängnis: 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen in Sachsen vollzogen

27. Dezember 2021, 19:23 Uhr

Ersatzfreiheitsstrafen werden angeordnet, wenn eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden kann. Knapp 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen führten in diesem Jahr viele hunderte Menschen in Sachsen Gefängnisse. Darunter fallen auch 215 Delikte wegen Schwarzfahrens.

Am Ende von Gerichtsverhandlungen werden oft Geldstrafen verhängt. Allerdings können und (manchmal wollen auch) nicht alle Verurteilte ihre Geldstrafe bezahlen. In diesem Fall ordnen Staatsanwaltschaften eine Ersatzfreiheitsstrafe* an. Eine Recherche von MDR SACHSEN hat ergeben, dass diese Ersatzfreiheitsstrafen längst keine Seltenheit mehr sind. Sie belasten die Staatskasse um mehrere Millionen Euro im Jahr.

Knapp 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen wurden in diesem Jahr 2021 in Sachsen vollzogen – viele hunderte Menschen kamen ins Gefängnis, um ihre Geldstrafe abzusitzen.** Das erklärte das sächsische Justizministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN. Demnach sind die Mehrheit der Verurteilten, die wegen einer Geldstrafe ins Gefängnis mussten, Männer (86,9 Prozent) sowie Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (65,1 Prozent). Der Anteil Wohnungsloser beträgt 15 Prozent.

Über 70.000 Tage Gefängnis-Tage

Insgesamt verordneten die Staatsanwaltschaften 70.044 Tage in Haft. Das entspricht mehr als 190 Jahren Gefängnis.

  • Allein in den Justizvollzugsanstalten in Dresden und Leipzig saßen Menschen wegen einer Geldstrafe jeweils mehr als 18.000 Tage lang in Haft.


Die Zahlen sanken im Vergleich zum Vorjahr: Im Jahr 2020 vollzogen die Staatsanwaltschaften in Sachsen insgesamt sogar knapp 1.700 Ersatzfreiheitsstrafen mit mehr als 83.000 Tagen Haft an. Das entsprach umgerechnet einer Spanne von 227 Jahren Gefängnis.

Angeordnete Ersatzteilhaften sieben Mal höher

Doch nicht alle Ersatzfreiheitsstrafen werden sofort vollzogen, also umgesetzt. Insgesamt verhängten Gerichte in Sachsens in diesem Jahr sogar fast 10.000 Ersatzfreiheitsstrafen – rund sieben Mal so viele, wie dann angetreten wurden.

Im Hinblick auf die Menschen, die nicht in der Lage sind, Geldstrafen zu begleichen, werden von den sächsischen Vollstreckungsbehörden bereits jetzt vielfältige Anstrengungen unternommen, um eine solche Vollstreckung abzuwenden.

Justizministerium Sachsen

Wegen Corona: Viele Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt

Laut Justizministerium hat auch die Corona-Pandemie zur Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafen geführt. "Die hohe Auslastung der Justizvollzugsanstalten erforderte, dass die Vollstreckung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in bestimmten Fällen ausgesetzt werden musste", hieß es. Auch das aktuelle Infektionsgeschehen verlange eine Aussetzung der Vollstreckung.

Viele bringen sich mit Schwarzfahren ins Gefängnis

Ein Delikt, das regelmäßig zu Ersatzfreiheitsstrafen führt, ist Schwarzfahren im öffentlichen Verkehr. Wegen des Erschleichens von Leistungen nach § 265a Strafgesetzbuch sind im Jahr 2021 in Sachsen 215 Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen worden. Insgesamt verbrachten Menschen mehr als 8.600 Tage wegen Schwarzfahrens in Sachsens Gefängnissen.

Hände halten Metallstangen
Gefängnis statt Geldstrafe: Knapp 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen wurden 2021 vollzogen. Knapp 10.000 ordneten die Gerichte an. Bildrechte: Colourbox.de

Justizministerium: Schwarzfahren keine Straftat mehr

Protagonisten des Podcasts Angeklagt 24 min
Bildrechte: MDR/Daniela Dufft
24 min

Angeklagt! Spannende Geschichten aus dem Gerichtssaal Schwarzfahren

Schwarzfahren

Wer in Bahn oder Bus ohne gültiges Ticket fährt, erschleicht eine Leistung und macht sich strafbar. Ins Gefängnis muss man deshalb nicht - es sei denn, man macht das häufiger. Mehr dazu in dieser Folge.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Mo 28.12.2020 10:00Uhr 23:33 min

Audio herunterladen [MP3 | 21,6 MB | 128 kbit/s] Audio herunterladen [MP4 | 43 MB | AAC | 256 kbit/s] https://www.mdr.de/mdr-thueringen/podcast/angeklagt/audio-podcast-angeklagt-folge-schwarzfahren-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Eine Diskussion über eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung nach § 265a StGB und Überführung in einen Tatbestand des Ordnungswidrigkeitsgesetzes ist zu begrüßen.

Justizministerium Sachsen

Vertragswidriges Verhalten von Kunden im öffentlichen Verkehr bedürfe nicht zwingend des Strafrechts. Das Justizministerium befürwortet eine Umgestaltung zur Ordnungswidrigkeit, machte jedoch keine Angaben, wie und wann das konkret erfolgen könnte oder sollte:

Sicherlich würde eine Entkriminalisierung des Massendelikts der Beförderungserschleichung auch zu einer deutlichen Entlastung der Strafrechtspflege und des Justizvollzugs beitragen. Insbesondere Menschen, die zur Zahlung einer Geldstrafe oder zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit nicht in der Lage sind, müssten nicht mehr im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft genommen werden.

Justizministerium Sachsen

Kosten belaufen sich auf knapp zehn Millionen Euro

Das Justizministerium schätzt die Kosten für die vollstreckte Ersatzteilhaft in Sachsen in diesem Jahr basierend auf dem Tagessatz von 140,13 Euro auf insgesamt 9,81 Millionen Euro. Für Schwarzfahrer im Gefängnis zahlte der Freistaat 1,21 Millionen Euro.

Überwachungskameras hinter einem Drahtzaun mit Stacheldraht
Ersatzfreiheitsstrafen kosteten die sächsische Justizkasse in diesem Jahr knapp zehn Millionen Euro. Bildrechte: Colourbox.de

Das Gefängnis als Armenhaus?

Die Ersatzfreiheitsstrafe ist in strafrechtlichen Debatten seit Jahren umstritten. Einerseits gilt sie als "Rückgrat der Geldstrafe" - die Mehrheit der Urteile belaufen sich auf Geldstrafen. Anderseits wird sie stark kritisiert, da nach dem Schuldgrundsatz die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten darf und vor allem sozial schwache Menschen damit eine Benachteiligung erfahren.

"Vom Gefängnis als Armenhaus" spricht der Wissenschaftler Frank Wilde in seinem Aufsatz in der Zeitschrift für Sozialforschung. Zudem stellten die Ersatzfreiheitsstrafen schon lange eine hohe Belastung der Justizhaushalte dar.

Schwerpunkt auf Prävention – doch wie?

Das sächsische Justizministerium erklärte dazu: "Auch zur Sinnhaftigkeit von Ersatzfreiheitsstrafen haben sich die Regierungsparteien sowohl in Sachsen als auch im Bund im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Ziele gesetzt. Die Gestaltung des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe soll weiterentwickelt und der Schwerpunkt auf Prävention gelegt werden."

Bereits jetzt erhielten alle Verurteilen bei Einleitung der Strafvollstreckung mit der ersten Zahlungsaufforderung umfangreiche Informationen zu Ratenzahlung oder Ableistung von gemeinnütziger Arbeit. Zudem werde der Soziale Dienst der Justiz eingebunden, der Verurteilte über weitere Hilfsangebote informiert. "Diese Bemühungen, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen nach Kräften zu vermeiden, werden auch in Zukunft fortgesetzt werden. Auch hier muss sich der Gedanke der Prävention widerspiegeln", hieß es. Welche konkreten Maßnahmen dazu geplant sind, wird aus der Antwort des Ministeriums nicht ersichtlich.

* Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe tritt an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe die Freiheitsstrafe. Im §43 Strafgesetzbuch heißt es: "Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag." (§ 43 StGB). Laut Rechtswissenschaftler Wolfgang Heinz werden etwa 80 Prozent aller Strafen als Geldstrafen ausgesprochen.

** Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom 17. Dezember. Das Justizministerium spricht von exakt 1.370 Fällen. Wie viele Menschen genau betroffen sind, ist aus den Zahlen nicht ersichtlich, weil es sich auch um Wiederholungsfälle handeln kann.

Mehr aus Sachsen

Zwei Männer stehen neben Mopeds. mit Video
Bei ihnen kommt kein Motorrad auf den Müll. Die rote Jawa hatte Kurt Lötzsch’s Vater 1954 gekauft. Mittlerweile blitzt das Zweirad wieder. Und rollt so oft es das Wetter zulässt. André Singer ist mit seiner himmelblauen DKW stets dabei. Bildrechte: Mitteldeutscher Rundfunk / Kathrin Welzel
SSP - Kletterkirche 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
SSP - Chirurgie-kongress 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK