Rückblick Sommer 2016 Vermietungsverbot Ferienwohnungen: "Häuserkampf" in Berlin

06. Juli 2016, 12:05 Uhr

Am 3. Mai 2016 kamen die Besucher Carla Molinos Ferienwohnung mit der Brechstange durch die Tür. Eine Gruppe linker Aktivisten stürmte das hip gelegene Neuköllner Appartement, das die Italienerin seit einigen Jahren an Touristen vermietet. Mehrere Stunden besetzten die Eindringlinge die Wohnung, schließlich rückten 150 Polizisten an und nahmen 29 Personen fest. Gegen sie wird ermittelt, unter anderem wegen Hausfriedensbruchs.

Bezahlbare Mietwohnung in Berlin sind Mangelware

Ziel der Aktivisten war es, darauf aufmerksam zu machen, dass der Wohnraum in Berlin immer knapper und teurer wird. 2014 betrug die Leerstandsquote gerade einmal 1,5 Prozent. Menschen wie Carla Molino, so der Vorwurf, würden die Situation verschlimmern, indem sie ihre Wohnung lieber als Ferienunterkunft vermieten, anstatt sie langfristigen Mietern anzubieten. Offenbar ging den Aktivisten eine neue Regelung nicht weit genug, die zwei Tage vor der Besetzung der Wohnung in Kraft getreten ist.

Gesetzliche Regelung

Seit 1. Mai nämlich gilt in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Damit ist es Vermietern nicht mehr erlaubt, komplette Wohnungen ohne Erlaubnis als Ferienunterkunft anzubieten. Wer sich dem Verbot widersetzt, dem droht eine Strafe von bis zu 100.000 Euro. Betroffen sind viele Nutzer von Internet-Portalen wie Airbnb und Wimdu, auf denen private Unterkünfte tausendfach vermittelt werden. Besonders groß sind Angebot und Nachfrage in Großstädten.

Allein in Berlin war mit über 11.700 Angeboten zwischenzeitlich jede 240. Wohnung der Stadt bei Airbnb zu finden. Hoteliers fürchten die Konkurrenz durch die niedrigeren Preise der Unterkünfte: Laut der Seite www.airbnbvsberlin.de kostet ein Zimmer in Berlin bei Airbnb im Schnitt 55 Euro. Für eine Bleibe im Hotel zahlt ein Gast etwa 25 Euro mehr. Martin Pallgen von der Berliner Senatsverwaltung sagte, dass bisher etwas mehr als 6.000 Wohnungsbesitzer eine zweckentfremdete Nutzung bei den Bezirksämtern angezeigt haben. Wie viele Genehmigungen davon für Ferienwohnungen erteilt wurden, ist jedoch nicht bekannt.

Gegenseitiges Denunzieren?

Die Aktivisten, die die Wohnung von Carla Molino besetzten, wählten rabiate, verbotene Mittel, um auf ihre Sache aufmerksam zu machen. Ihr Ziel aber teilen sie mit anderen Akteuren der Stadt: In Kreuzberg etwa, wo in Berlin die meisten Ferienwohnungen vermietet werden, forderte der lokale SPD-Ortsverband die Bürger dazu auf, Wohnungen ans Bezirksamt zu melden, die den Anschein machen, illegal genutzt zu werden. Eigens dafür verteilten die Politiker Postkarten im Bezirk; darauf gedruckt war die Bitte, das „Zweckentfremdungsverbot im Bezirk umzusetzen“.

Auch die Stadt wurde aktiv und stellte ein Onlineformular zur Verfügung, in dem Bürger anonym Wohnungen melden konnten, die möglicherweise leer stehen oder als Ferienwohnung genutzt werden. Einige Stadträte fürchteten durch die Möglichkeit des gegenseitigen Denunzierens Zustände wie in der DDR.

Ein Stempel steht auf einem Formular.
Rund 1.200 Wohnungen konnten dem Berliner Wohnungsmarkt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder zur Verfügung gestellt werden. Bildrechte: Colourbox.de

Die Berliner Senatsverwaltung konnte indes eine erste Bilanz des Zweckentfremdungsverbots ziehen. Wie Martin Pallgen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitteilte, konnten dem Wohnungsmarkt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder rund 1.200 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Seit der Verabschiedung des Gesetzes habe es ca. 3.000 Hinweise auf eine Zweckentfremdung  aus der Bevölkerung an die Bezirksämter gegeben.

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