WaldbrandgefahrSachsen ruft Waldbrandgefahrenstufe 5 für drei Landkreise und Dresden aus
Die Sächsische Schweiz brennt und es bleibt weiter sehr heiß. Sachsen hat jetzt die höchste Waldbrandstufe 5 für drei Landkreise und Dresden ausgerufen. Wälder dürfen in diesen Gebieten nicht mehr betreten werden. Es drohen Strafen von 2.500 bis 10.000 Euro.
Inhalt des Artikels:
- Höchste Waldbrandgefahrenstufe 5
- Wälder dürfen nicht mehr betreten werden
- Hohe Strafen bis 10.000 Euro
- Dresden: Joggen, Hunde, Reiten - was geht noch?
- Nordsachsen sperrt Wälder ebenfalls
- Landkreis Meißen: Wälder können trotz Gefahrenstufe 5 betreten werden
- Landkreis Bautzen: Prognose für etwa die Hälfte der Kommunen
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Wälder komplett gesperrt
Höchste Waldbrandgefahrenstufe 5
Sachsen hat die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 für die Landeshauptstadt Dresden, den Landkreis Meißen sowie für große Teile des Landkreises Nordsachsen und Bautzen ausgerufen. Das geht aus einer Anfrage von MDR SACHSEN an den Staatsbetrieb Sachsenforst hervor. Für die Ausweisung der Waldbrandgefahrenstufen würden Bodenauflage, Bodenfeuchte, Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur, Luftfeuchte und der Niederschlag einbezogen.
Karte zeigt Prognosen auch für einzelne Kommunen
Im Auftrag des Staatsbetriebs Sachsenforst ermittelt der Deutsche Wetterdienst nach dem Waldbrandgefahrenindex (WBI) die Vorhersagen für die einzelnen Regionen und veröffentlicht sie auf einer Karte zur Waldbrandgefährdung. Dort können auch die Vorhersagen für die folgenden Tage sowie auf Listen die Waldbrandgefahrenstufen in den einzelnen Kommunen nachvollzogen werden.
Wälder dürfen nicht mehr betreten werden
Wegen der hohen Waldbrandgefahr haben der Landkreis Nordsachsen und die Stadt Dresden den freien Zugang in den Wald per Allgemeinverfügung bereits eingeschränkt. Bei Gefahrenstufe 4 können noch Hauptwege in den Wäldern betreten werden, bei Gefahrenstufe 5 dürfen Wälder überhaupt nicht mehr betreten werden – auch nicht auf Hauptwegen.
Hohe Strafen bis 10.000 Euro
Es drohen hohe Strafen von 2.500 bis 10.000 Euro. Joggen sowie eine Runde mit dem Hund oder dem Pferd sind in den betroffenen Gebieten also tabu – so lange wie die Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt.
Verbindliche Gefahrenstufe Donnerstag 7:30 Uhr
Welche Waldbrandgefahrenstufe Donnerstag tatsächlich wo gilt, kann laut Sachsenforst auf der Website zur Waldbrandgefährdung ab morgen früh eingesehen werden. "Morgens gegen 7.30 Uhr wird die amtliche und verbindliche Waldbrandgefahrenstufe des laufenden Tages und eine Prognose der Waldbrandgefahrenstufe für die folgenden drei Tage veröffentlicht", heiß es. Bis zur Ausgabezeit würden meteorologische Messwerte auf Stundenbasis in die Berechnungen einfließen. Die Waldbrandgefahrenstufen für die Folgetage basierten auf Wetterprognosen. Eine Korrektur der Waldbrandgefahrenstufe im Laufe des Tages erfolge nicht.
Dresden: Joggen, Hunde, Reiten - was geht noch?
Nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Dresden dürfen alle städtischen Wälder und Waldflächen bei Waldbrandstufe 5 nicht mehr betreten werden. Das gelte für öffentliche und nichtöffentliche Wege. Jogging, Gassi mit dem Hund sowie Ausritte mit dem Pferd sind also fortan tabu. Das gilt unter anderem für die Dresdner Heide, die Hellerberge, den Waldpark Blasewitz und den Wachwitzer Höhenpark. Auch das Parken außerhalb ausgewiesener Parkflächen ist ausdrücklich untersagt. Welche Flächen in Dresden Wald sind, kann über den Dresdner Themenstadtplan abgerufen werden.
Nordsachsen sperrt Wälder ebenfalls
In Nordsachsen ist wie in Dresden das Betreten aller Wälder ab der Waldbrandstufe 5 untersagt. Keine Spaziergänger, keine Sportler, keine Reiter und Hundebesitzer – niemand darf den Wald mehr betreten. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen von 2.500 bis 10.000 Euro rechnen. Die Waldbrandstufe 5 wird in Nordsachsen für folgende Regionen prognostiziert: Arzberg, Bad Düben, Beilrode, Delitzsch, Doberschütz, Dommitzsch, Dreiheide, Eilenburg, Elsnig, Laußig, Löbnitz, Mockrehna, Schönwölkau, Torgau, Trossin, Wiedemar und Zschepplin.
Landkreis Meißen: Wälder können trotz Gefahrenstufe 5 betreten werden
Laut Prognose steigt die Waldbrandgefahr am Donnerstag in allen Regionen des Landkreises Meißen auf die höchste Waldbrandstufe 5. Laut Sächsischem Waldgesetz besteht zum Zwecke der Erholung im sächsischen Wald ein freies Betretungsrecht. Dieses kann jedoch durch die Landkreise eingeschränkt werden. Der Landkreis Meißen hat den Zugang in seine Wälder bislang nicht begrenzt, daher können dort alle Wälder ohne Einschränkungen betreten werden.
Landkreis Bautzen: Prognose für etwa die Hälfte der Kommunen
Der Landkreis Bautzen hat ebenso wie der Landkreis Meißen bislang keine Allgemeinverfügung erlassen. Die Wälder dürfen trotz höchster Waldbrandgefahrenstufe betreten werden. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 wird am Donnerstag für folgende Gebiete prognostiziert: Bernsdorf, Croswitz, Elsterheide, Elstra, Großdubrau, Großnaundorf, Haselbachtal, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück, Königswartha, Lauta, Laußnitz, Lichtenberg, Lohsa, Malschwitz, Nebelschütz, Neschwitz, Neukirch, Ohorn, Ottendorf-Okrilla, Oßling, Panschwitz-Kuckau, Pulsnitz, Puschwitz, Radeberg , Radibor, Ralbitz-Rosenthal, Schwepnitz, Spreetal, Steina, Wachau, Weißenberg, Wittichenau.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Wälder komplett gesperrt
Laut Waldbrandgefahrenindex gilt trotz der Brände in der Sächsischen Schweiz für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge "nur" die Waldbrandstufe 4. Der Landkreis hat den Zutritt der Wälder bereits am 26. Juli komplett verboten. Auch hier gelten bei Verstößen empfindliche Strafen von 2.500 bis 10.000 Euro.
Eine Zusammenstellung der aktuell geltenden Allgemeinverfügungen der Landkreise gibt es hier: Informationen zur Waldbrandgefährdung in Sachsen - Wald, Forstwirtschaft, Jagd - sachsen.de.
MDR (kt)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 03. August 2022 | 19:00 Uhr