Gesundheitswesen Köpping gegen Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
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13. Oktober 2022, 15:44 Uhr
Die Impfpflicht in der Pflege soll Ende des Jahres auslaufen. Gesundheitsminister Lauterbach will aber noch offen lassen, ob die gesetzliche Grundlage dafür verlängert wird. Sachsen hält davon aber nichts, zumal sie bis heute in der Praxis nicht durchsetzbar ist.
- Sachsens Sozialministerin will die Menschen mit einer Impfpflicht im Gesundheitswesen nach eigener Aussage nicht länger verunsichern.
- Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März und soll Ende des Jahres auslaufen.
- In Sachsen wurden bislang in keiner Einrichtung Betretungsverbote verhängt und nur wenige Bußgelder
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping lehnt eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impflicht im Gesundheits- und Pflegebereich "ganz klar" ab. Eine Fortführung sei mit Blick auf die Versorgungssicherheit und den Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen, teilte die SPD-Politikerin mit. "Wir brauchen jede Pflegekraft, um die Menschen bestmöglich zu versorgen. Das hat für mich oberste Priorität." Impfungen blieben aber wichtig, um vulnerable Personengruppen zu schützen.
Köpping reagierte damit auf Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er hatte am Mittwoch gesagt, es vom Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen zu wollen, wie es mit der Pflege-Impfpflicht weitergehen soll. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März, die gesetzliche Grundlage läuft zum Jahresende aus. Diskussionen um mögliche Verlängerungen sorgten vor allem für Verunsicherungen, kritisierte Köpping.
Bislang keine Betretungsverbote in Sachsen - kaum Bußgelder
Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit.
In Sachsen haben die Behörden aber bisher keine solchen Verbote gegen Verweigerer ausgesprochen, wie ein Anfrage von MDR SACHSEN von Anfang Oktober bei den Städten und Landkreisen ergab. Zur Begründung wurden drohende Versorgungsengpässe angeführt. Auch Bußgelder wurden in der Regel keine verhängt mit vereinzelten Ausnahmen etwa im Erzgebirgskreis und im Kreis Meißen. Lediglich im Kreis Bautzen wurden laut Landratsamt 56 Bußgeldbescheide gegen Betroffene erlassen.
MDR (kbe,stt)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 13. Oktober 2022 | 14:00 Uhr