Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

30 Jahre KulturraumgesetzSächsischer Kultursenat fordert bessere Finanzierung für Kultureinrichtungen

01. August 2024, 16:23 Uhr

Der Sächsiche Kultursenat möchte das Kulturraumgesetz des Freistaates reformieren. Gefordert wird, die Gelder für die Förderung nichtstaatlicher Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken oder Musikschulen aufzustocken. Zuletzt hatten besonders Theater mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Das Kulturraumgesetz ist am 1. August 1994 in Kraft getreten. Fachleute ziehen nach den 30 Jahren zwar insgesamt eine positive Bilanz, sehen aber auch Reformbedarf.

Der Sächsische Kultursenat hat sich dafür ausgesprochen, das Kulturraumgesetz des Freistaates zu reformieren, um Kultureinrichtungen finanziell besser aufzustellen. Der Präsident des Kultursenats, Albrecht Koch, sagte MDR KULTUR, dass Kultureinrichtungen derzeit eher kurzfristig gerettet, als durch ein langfristiges Finanzierungsmodell dauerhaft abgesichert würden. "Wir müssen aus diesem Kreislauf des immer wieder Rettens herauskommen", so Koch.

Albrecht Koch ist Domkantor und Domorganist in Freiberg und Präsident des Sächsischen Kultursenats. Bildrechte: Stefan Leitner

Zunächst zeige dieses Retten ja die Wichtigkeit und Bedeutsamkeit der kulturellen Institutionen für Sachsen. Doch Koch betonte: "Was wir schaffen müssen, ist die Finanzierung auf so feste Füße zu stellen, sprich zu dynamisieren, dass sie perspektivisch immer mit greift." Das sogenannte Kulturraumgesetz regelt die Finanzierung von nichtstaatlichen Kultureinrichtungen in Sachsen und ist vor 30 Jahren in Kraft getreten. Der Sächsische Kultursenat ist das Beratergremium des Freistaats in Sachen Kultur.

Wir müssen aus diesem Kreislauf des immer wieder Rettens herauskommen.

Albrecht Koch, Präsident Sächsischer Kultursenat

Zum Aufklappen: Informationen zum sächsischen Kulturraumgesetz

Das Sächsische Kulturraumgesetz trat am 1. August 1994 in Kraft und stellt einen Sonderweg in der Kulturförderung dar. Damit sollte in Sachsen an die einigungsbedingte Sonderfinanzierung des Bundes für die ostdeutsche Kultur angeknüpft werden, die bis 1993 gezahlt wurde. Ziel war es, die reiche Kulturlandschaft des Freistaates mit ihren zahlreichen Museen, Orchestern und Theatern gerade auch im ländlichen Raum zu erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass sich 1990 mehr als ein Drittel aller Kultureinrichtungen der DDR auf sächsischem Territorium befand.

Die durch das Kulturraumgesetz geregelte Finanzierung erfolgt solidarisch – anteilig durch das Land Sachsen, das dazu in acht sogenannte Kulturräume aufgeteilt wurde, und die Kommunen. Neben den drei urbanen Zentren Chemnitz, Dresden und Leipzig gibt es fünf Kulturräume im ländlichen Raum. Zentral ist, dass mit dem Gesetz die Förderung von Kultur zur Pflichtaufgabe für die Kommunen wird – damit hat Kultur in Sachsen sozusagen Verfassungsrang –, auch wenn schwierige Haushaltslagen diesen Aspekt häufig in den Hintergrund treten lassen.

Vom sächsischen Kulturraumgesetz profitieren neben Museen und Theatern auch Musikschulen. Bildrechte: picture alliance / dpa | Matthias Tödt

Steigende Kosten und Kritik mangelnder Finanzierung

Nach 30 Jahren Kulturraumgesetz zieht Albrecht Koch durchaus eine positive Bilanz: "Das Kulturraumgesetz war damals genau das richtige Instrument zur richtigen Zeit und eine tolle Erfindung." Seine Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern würden voller Neid auf das sächsische Gesetz schauen. Prinzipiell sei es auch heute noch ein guter Ansatz, so Koch, der als Domkantor und Domorganist in Freiberg auch ein Kulturakteur im ländlichen Raum ist. Dennoch müsse nach 30 Jahren auch geschaut werden, wo es Probleme gebe.

Die sächsischen Theater sind mit steigenden Kosten konfrontiert – wie auch das Theater in Freiberg. Bildrechte: IMAGO / Sylvio Dittrich

Die offenbaren sich aktuell besonders in der Finanzkrise vieler sächsischer Theater, etwa der in Görlitz, Zittau oder Chemnitz. Koch sagte, das Kulturraumgesetz funktioniere hier insofern nicht richtig, "als dass die Finanzierung durch den Freistaat eigentlich immer der tariflichen Entwicklung ein wenig hinterherhinkt". Das gelte auch für die Finanzierung seitens der Kommunen. Die Theater seien mit steigenden Kosten nicht nur für ihre Mitarbeitenden, sondern auch im Energie- und Sachbereich konfrontiert. Doch die Finanzierung würde eben nicht entsprechend ansteigen.

Kulturelle Vielfalt in Sachsen bewahren

Ähnliche Kritik hatten auch die Vertreterinnen und Vertretern der acht sächsischen Kulturräume in einem kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier geäußert. "Um die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe im Freistaat Sachsen auch zukünftig zu bewahren und zu entwickeln, ist die Aufstockung und Dynamisierung der Finanzmittel des Kulturraumgesetzes dringend notwendig", heißt es hier. Nur so könne das hohe Qualitätsniveau im Kunst- und Kulturbereich in Sachsen auch für die Zukunft gesichert und weiterentwickelt werden.

Quellen: MDR KULTUR (Grit Krause), Positionspapier sächsische Kulturräume; redaktionelle Bearbeitung: lig, vp

Mehr zu Kultur in Sachsen

Dieses Thema im Programm:MDR KULTUR - Das Radio | 01. August 2024 | 07:10 Uhr