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Nach Protesten im BraunkohletagebauLinken-Landtagsabgeordnete wegen Hausfriedensbruch verurteilt

Mit der Forderung nach Ausstieg aus der Kohlegewinnung besetzten Aktivisten von "Ende Gelände" 2019 den Tagebau Vereintes Schleenhain. Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (kurz MIBRAG) reagierte mit Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, auch gegen Journalisten und Landtagsabgeordnete. Im Auftaktprozess wurde die Linken-Politikerin Juliane Nagel verurteilt.

Im Prozess um Proteste im Braunkohletagebau Vereinigtes Schleenhain ist die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel vom Bornaer Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Sie soll eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im November 2019 waren mehr als 1.000 Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" in den Tagebau Vereinigtes Schleenhain eingedrungen und hatten dort den Kohleabbau blockiert. Ihre Forderung: Schnellerer Kohleausstieg bei der Energiegewinnung. Sie blockierten friedlich den Kohleabbau für einige Stunden und verließen das Gelände danach freiwillig wieder.

Die MIBRAG erstattete Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs. Nicht nur gegen Aktivisten des Bündnisses, auch gegen Journalisten, die vor Ort von den Protesten berichteten, und gegen zwei Landtagsabgeordnete, die nach eigener Aussage parlamentarische Beobachter der Aktion waren. Zu ihnen gehörte auch Juliane Nagel, Landtagsabgeordnete der Partei Die Linke.

Der Prozess um die Politikerin ist der Auftakt für eine Reihe von Prozessen zum Aktionstag. Während ein Großteil der Beklagten die Anzeigen als Einschüchterungsversuch und Angriff auf die Pressefreiheit wertet, verweist die MIBRAG auf den Schutz ihrer Unternehmensinteressen.

MDR (sho)

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN | MDR aktuell | 13. Oktober 2022 | 13:58 Uhr