Mord oder Brandstiftung mit Todesfolge? Zwei Urteile, zwei Revisionen: Muss Prozess nach Tod eines 47-Jährigen nochmal verhandelt werden?

27. November 2024, 10:57 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Revision gegen das Urteil um den Brandstifter aus Beilrode eingelegt. In dem Prozess am Landgericht ging es um einen 74-Jährigen, der bereits im Juni 2020 auf dem Grundstück seiner Partnerin Feuer gelegt hatte. Bei dem Brand kam der gebehinderte Sohn der Frau ums Leben. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob der Prozess ein drittes Mal aufgerollt werden muss.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof
Die Staatsanwaltschaft hat wieder Revision zum Urteil des Landgerichts eingereicht. Jetzt muss der BGH entscheiden, ob der Fall zum dritten Mal verhandelt werden muss. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Uli Deck

Hin und her am Gericht

Das Landgericht Leipzig hatte den Brandstifter im Oktober 2022 aufgrund von Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe verurteilt. Bereits damals legte die Staatsanwaltschaft Revision ein: Man wolle, dass der Täter des Mordes schuldig gesprochen wird, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Es gehe zwar weiterhin um Brandstiftung, allerdings hätte der Täter den Tod des Sohnes billigend in Kauf genommen und das sei Mord - so die Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Daraufhin prüfte der BGH den Fall und hielt die Revision für begründet. Das Landgericht Leipzig musste den Prozess neu verhandeln. Bei dieser Verhandlung entschied das Landgericht Leipzig wieder: 12 Jahre Haft aufgrund von Brandstiftung mit Todesfolge. Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat jetzt erneut Revision eingereicht. Der BGH muss damit erneut prüfen, ob das Urteil des Landgerichts bestehen bleibt oder der Prozess ein drittes Mal verhandelt werden muss.

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MDR (lev)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 26. November 2024 | 09:30 Uhr

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