MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille
MDR-Intendantin Karola Wille soll am 9. Dezember als Zeugin im Foht-Prozess aussagen. Bildrechte: MDR/Kirsten Nijhof

Landgericht Leipzig Foht-Prozess: MDR-Intendantin als Zeugin geladen

25. November 2022, 15:08 Uhr

Der Betrugsprozess gegen den Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht nähert sich dem Ende. Zuvor möchte das Landgericht Leipzig noch MDR-Intendantin Karola Wille als Zeugin hören. Die Plädoyers sind für Anfang nächsten Jahres geplant.

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MDR-Intendatin Karola Wille soll im Betrugsprozess gegen den Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht als Zeugin aussagen. Das teilte das Landgericht Leipzig mit. Geplant sei, Frau Wille am nächsten Verhandlungstermin am 9. Dezember als Zeugin zu hören, hieß es vom vorsitzenden Richter. Karola Wille war in der Zeit, um die es beim Foht-Prozess geht (2006 bis 2011), juristische Direktorin beim Mitteldeutschen Rundfunk gewesen.

Manager von Helene Fischer im Zeugenstand

Am neunten Verhandlungstag wurde an diesem Freitag aber erst einmal der Künstlermanager Uwe Kanthak befragt, der unter anderem Manager von Helene Fischer ist. Er sei 2010 von Udo Foht gefragt worden, ob er ihm Geld leihen könne. Als Grund habe er Schwierigkeiten bei einer Produktion genannt. Er habe Foht auch privat gekannt und 15.000 Euro überwiesen, das Geld aber bisher nicht zurückbekommen.

Die Richter verlasen im Prozess zudem mehrere E-Mails aus denen hervorgeht, wie der Autor Carsten Weidling den damaligen Unterhaltungschef Udo Foht immer mehr bedrängte und von ihm Geld und einen Vertrag für die Sendereihe "Wir sind überall" forderte.

Foht bat um Darlehen für TV-Sendungen

Die Staatsanwaltschaft hat den 71 Jahre alten Foht wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt. Der Ex-Fernsehmanager hat im Prozess bereits zugegeben, dass er in seinen letzten Jahren als Unterhaltungschef des öffentlich-rechtlichen Senders immer wieder verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen gebeten hatte. Das Geld habe er benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Er habe gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können.

Bewährungsstrafe für Foht möglich

Die Strafkammer hatte in dem Prozess eine Verständigung vorgeschlagen. Bei einem glaubhaften Geständnis wurde Foht eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt. Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. Die Plädoyers hat das Gericht für den 9. Januar 2023 vorgesehen.

Skandal 2011 bekanntgeworden

Der Skandal war 2011 ans Licht gekommen. Der MDR hatte Foht damals gekündigt; ein Arbeitsgerichtsprozess endete mit einem Vergleich. Der jetzige Strafprozess hätte schon vor Jahren beginnen sollen, war aber wegen Krankheit abgesagt worden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung.

MDR (sth/sys)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | MDR SACHSEN – Das Sachsenradio | 25. November 2022 | 18:02 Uhr

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