Corona-Pandemie Leipzig: Diese Corona-Regeln gelten ab 6. April
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Bildrechte: MDR Sachsen
Grundsätzlich gilt die Sächsische Corona-Schutzverordnung. Alle gültigen Regelungen finden Sie in unserer Übersicht:
Zusätzlich hat die Stadt Leipzig am 1. April und am 6. April neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Sie gelten - unter Vorbehalt des Widerrufs - bis zum 18. April und sehen folgende Regeln vor:
Ausgangsbeschränkung (ab 7. April)
Die Wohnung darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen unter anderem:
- Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Weg zur Arbeit, Schule, Kita, Arzt
- Einkaufen und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen
- Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, hilfsbedürftigen und kranken Menschen sowie Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht
- Teilnahme an Eheschließungen
- Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sowie Beerdigungen
- Sport und Bewegung im Freien im Umkreis
- Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
- Termine bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern
- Versorgung von Tieren
Alkoholverbot (ab 7. April)
Der Konsum von Alkohol ist an folgenden Orten im öffentlichen Raum untersagt:
- in der Innenstadt einschließlich Innenstadtring
- in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
- auf Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren sowie Groß- und Einzelhandelsgeschäften
- auf Spiel- und Sportplätzen
- vor und an Tankstellen
- an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehres
- vor und in Bahnhöfen
- in öffentlich zugänglichen Parkanlagen
Lockerungen im gesellschaftlichen Leben
- Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum (maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmetern Verkaufsfläche, unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit)
- Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Außenbereich
- Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung
- Öffnung weiterer körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios (Personal muss zweimal wöchentlich getestet sein)
Zoos und botanische Gärten bleiben weiterhin geschlossen.
Voraussetzungen:
- Kunden und Besucher brauchen tagesaktuellen Negativtest
- maximale Bettenkapazität in Sachsen darf nicht überschritten werden (1.300 Covid-19-Patienten auf Normalstation in Krankenhäusern), sonst Aufhebung der Allgemeinverfügung
Quelle: MDR/al
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 06. April 2021 | 05:30 Uhr